familienversicherung von stiefkindern (Krankenkassenrecht)

erdbeerchen @, Sonntag, 07.06.2009, 08:11 (vor 5651 Tagen)

hallo zusammen

ich habe ende märz geheiratet, habe 3 kinder aus erster ehe (24 j student,19 j schüler, 17 jahre schüler) und war selbst bis ende april arbeitslos gemeldet (bin ich nich immer leider) ende april endete mein leistungsbezug und da ich noch "vermögen" (kfz wert ca 15000€) habe bekomme ich kein alg 2 . wir haben deshalb einen antrag auf familienversicherung bei meinem mann gestellt . ich habe alle nötigen bescheinigungen über schulbesuch usw zur kk geschickt . nun hat aber mein mann zur zeit das problem das er selbst krank ist (seit okt 08 doppelter bandscheibenvorfall , bis auf weiteres noch krank) er bekommt also nur krankengeld in höhe von knapp 1000€ . ich verdiene ja nun nichts und bekomme für die kinder zusammen 214 € unterhalt im monat und der grosse bekommt bafög (so um die 600€) hinzu kommt noch kindergeld für die drei (500€)
ist es möglich die kinder familienversichert bei meinen mann unterzubringen ??
beim papa ist die familienversicherung wahrscheinlich nicht möglich, er ist selbständig, zur zeit läuft das insolvenzverfahren und nach seinen angaben ist es ihm nicht möglich die kk zu zahlen ... er selbst ist seit fast 1 jahr nicht mehr krankenversichert da er sie hohen beiträge nicht aufbringen kann

und nun ???

Re: familienversicherung von stiefkindern

gast, Sonntag, 07.06.2009, 12:33 (vor 5650 Tagen) @ erdbeerchen

klingt nicht gut, die kinder können beim stiefvater vermutlich nicht kostenfrei famiienversichert werden, da er nicht den überwiegenden Unterhalt der Kinder trägt.

du wirst dich also für 140 eur freiwillig in der gkv versichern muessen und dann die kinder kostenlos über dich familienversichern. dies ist leider der einzige und günstigste weg.

alternativ könntest du (wenn er zuletzt in der GKV war, da nur hier eine familienversicherung möglich) deinen ex-mann zwingen sich krankenversichern zu lassen. auch wenn er dort nicht zahlen kann und seine leistungsansprüche ruhen, hätten eure kinder anspruch auf kostenfreie familienversicherung und auch vollen leistungsanspruch

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