verschiedene Beamtentarife für Beihilfeberechtigte? (Krankenkassenrecht)

Tanja, Dienstag, 23.06.2009, 19:22 (vor 5634 Tagen)

Guten Tag!
Ich möchte in eine private Krankenkasse eintreten, da ich verbeamtet werde. Bei der gesetzlichen Krankenkasse würden die Arbeitgeberanteile ausbleiben, ich würde also monatlich viel mehr zahlen.
Ich bin kerngesund, aber da ich eine kurze Therapie gemacht habe, gibt es jetzt anscheinend Probleme… hätte ich das mal vorher gewusst… :(
Da die Vertreter so wie ich das verstanden habe, für Vertragsabschluss mit mir keine Provision (dafür aber viel Ärger) bekommen, habe ich das Gefühl keine ehrliche Beratung zu bekommen. Deswegen hoffe ich auf ein bisschen Hilfe hier…
Meine Fragen nun:

Wie kann ich am besten verfahren, um mit Hilfe „der dauernden Öffnung für Beamtenanfänger“ in einen Beihilfetarif aufgenommen zu werden?

1. Gibt es unterschiedliche Beamtentarife mit unterschiedlichen Leistungen?
2. Ich habe gelesen, dass der Beihilfeergänzungstarif ausgeschlossen werden kann. Wie kann ich in den Informationen zu den Leistungen erkennen, was der Beihilfeergänzungstarif ist? Wovon hängt ab, ob dieser Tarif ausgeschlossen wird?
3. Kann ich aus Risikogründen in den Standard/-Basistarif „gesteckt“ werden?
4. Ich denke, den Vertreter der Krankenkasse gehen meine „Vorerkrankungen“ nichts an. Ist es rechtens, dass ich dem Vertreter private Krankheitsfragen beantworten muss?
5. Wie kann ich einen Antrag für einen „normalen“ Beamtentarif (den auch gesunde Beamte angeboten bekommen) stellen und verhindern, dass der Vertreter mir im Vorgespräch bereits einen schlechteren/ teureren Tarif (z.B. den Basistarif) andreht und ich somit im Vorhinein ohne Prüfung eines Gutachters „etwas schlechteres“ unterschreibe als mir eigentlich zusteht (vielleicht stuft ein Gutachter mich gar nicht so teuer ein) ?

Über Rat würde ich mich sehr sehr freuen!

Vielen Dank

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