Re: Wechsel von privater in gesetzlicher bei studienende und derzeitiger arbeitslosi (Krankenkassenrecht)
Hallo GKVler,
in Punkt 1 muss ich Dir widersprechen. Selbst wenn man heiratet, bleibt die Befreiung aus der Versicherungspflicht bestehen. Man kann also nicht in die Familienversicherung des anderen mit rein.
Das dachte ich bei unserer Hochzeit zunächst auch, war aber nicht so.
Gruß - Der Buchhalter