Wechsel von privater in gesetzlicher bei studienende und derzeitiger arbeitslosi (Krankenkassenrecht)

S.sauer @, Dienstag, 30.06.2009, 20:05 (vor 5631 Tagen)

Ich habe mit verschieden Ämtern, Behörden, meiner privaten (Debeka) und verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen telefoniert und immer das gleiche Ergebniss erhalten, dass es mir nicht möglich sei in eine gesetzliche Krankenversicherung umzusteigen.
Vielleicht haben sie eine Idee oder einen Ratschlag.

Hier mein vorliegen:
Ich war immer durch meine Mutter privat versichert, bin im März 25 geworden und habe letzte Woche mein Studium abgeschlossen. Allerdings war mein Studium komplett im Ausland, demnach hatte ich damals nicht die möglichkeit, oder zumindest wurde ich nicht darauf hin gewiesen, die Möglichkeit zu haben, mit dem Beginn meines Studiums in eine gesetzliche umzuwechseln.
Nun bin ich seit letzter Woche wieder in Deutschland und Arbeitlos.
Ich wohne zwar erst mal noch bei meinen Eltern, möchte mich aber unabhängig versichern mit einer gesetzlichen, da ich die Kosten für die private nicht aufbringen kann.

Mir wurde gesagt, dass die einzige Möglichkeit sei in eine Berufstätigkeit aufgenommen zu werden, durch die ich dann gesetzlich versichert werde.

Dies hatte ich allerdings nicht geplannt, da ich gerne erst mal ein drei bis fünf Monate Praktikum machne wollte und dann auch noch mal für ein Jahr ins Ausland will.
So wie ich es verstanden habe, muss diese Arbeit und die demzufolge gesetzliche versicherung sich über mind. 12 Monate belaufen, damit ich mich danach selbst gesetzlich versichern kann. Diese Bindung, zu einer Berufstätigkeit kann ich allerdings im Moment nicht annehmen.

Hätte meine Versicherung (Debeka) mich nicht früher darauf hin weisen müssen, dass ich mich gesetzlich versichern muss, da es ansonsten nicht mehr möglich ist?

Wie sieht es mit dem Studium im Ausland aus? Kann ich irgendwie das Argument bringen, dass ich darüber nicht informiert worden bin, wie es ja automatisch in Deutschland bei der Immatrikulation der Fall ist?

Und wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt zu wechseln, kennt sich vielleicht jemand mit den verschiedenen Tarifen der Debeka aus?

Sie sagten mir, dass es sich um die €300 im Monat beläuft? Kann diese Summe/ dieser Tarif denn auch zutreffen, wenn ich keine Berufstätigkeit/ Arbeitslos gemeldet bin?

Ich freue mich über jeden Hinweis von Ihnen!

Vielen Dank

Re: Wechsel von privater in gesetzlicher bei studienende und derzeitiger arbeitslosi

GKVler, Dienstag, 30.06.2009, 22:22 (vor 5630 Tagen) @ S.sauer

es gibt im Prinzip verschiedene Möglichkeiten, in die GKV reinzukommen:

1. Familienversicherung: dafür müsstest du verheiratet sein und dein Partner müsste Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein

2. Pflichtversicherung: z. B. aufgrund einer Beschäftigung (mit einem Entgelt von mehr als 400 € monatlich) oder aufgrund von Bezug von Arbeitslogengeld I (es gibt noch weitere Möglichkeiten, aber das sind wohl die, die für dich am ehesten in Frage kommen)

3. Freiwillige Mitgliedschaft: dafür müssen aber gewisse Bedingungen (z. B. Vorversicherungszeit) erfüllt sein, was bei dir aber nicht zutrifft

=> du kommst nur in die GKV rein, wenn du dir einen Job suchst und dort mehr als 400 € verdienst - sonst musst du in der PKV bleiben

Gruß GKVler

Re: Wechsel von privater in gesetzlicher bei studienende und derzeitiger arbeitslosi

Der Buchhalter @, Freitag, 18.09.2009, 16:54 (vor 5551 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler,
in Punkt 1 muss ich Dir widersprechen. Selbst wenn man heiratet, bleibt die Befreiung aus der Versicherungspflicht bestehen. Man kann also nicht in die Familienversicherung des anderen mit rein.
Das dachte ich bei unserer Hochzeit zunächst auch, war aber nicht so.
Gruß - Der Buchhalter

Re: Wechsel von privater in gesetzlicher bei studienende und derzeitiger arbeitslosi

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 18.09.2009, 20:11 (vor 5551 Tagen) @ Der Buchhalter

Aufgrund dessen, daß die Familienversicherung eine "Vorrangversicherung" im SGB V darstellt, dürfte die GKVlerin richtig liegen, leider kann ich keine Quellen angeben. Wie wir aber gestern bei einer anderen heißen Diskussion erleben konnten, kann das manchmal auch wirklich egal sein und wird das Sozialgesetzbuch offensichtlich von Kasse zu Kasse mit individuell anderen Ermessensspielräumen ausgelegt .. mir schwirrt noch immer Czaudernas Spruch vom abwesenden Richter und Kläger durch den Kopf.
Einfache Frage, warum wechselst Du nicht die studentische PKV als 25jähriger von der offensichtlich teuren debeka auf z.B. signal für 87€, ruv 94€, barmenia 102€, inter 104€ ?
Kopfschütteln am Fallbeispiel, falls einer nochmal die Eintariflosigkeit der debeka als Wettbewerbsvorteil darstellen sollte.

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