Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg (Krankenkassenrecht)

Michael @, Donnerstag, 02.07.2009, 00:16 (vor 5626 Tagen)

Hallo,

hoffe hier kann man mir weiterhelfen.

Und zwar habe ich folgendes Problem. Habe zunächst bis Februar 2008 meinen Zivildienst gemacht, und dann gleich im Anschluss bis 28.02.09 gearbeitet. Seitdem bin ich arbeitslos gemeldet. Nach dem Zivildienst, war ich wieder gesetzlich versichert. Möchte allerdings auf dem Zweiten Bildungsweg Abitur nachholen. Dafür habe ich mich auch schon angemeldet. Jetzt habe ich nur eine Frage, Kann ich mich in diesem Szenario von der Versicherungspflicht befreien lassen? Weil SGB V §5 beschreibst darin ja nur Studenten. Wäre froh wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Danke!

Michael

Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg

Gast, Samstag, 04.07.2009, 10:43 (vor 5623 Tagen) @ Michael

Welchen Vorteil versprechen Sie sich von der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht? Ihr Gedankengang ist nicht nachvollziehbar. Oder wollen Sie in die PKV?

§ 5 SGB V ist ziemlich umfangreich. Schauen Sie sich bei Ihren Gedankengängen auch einmal den Abs. 1 Nr. 13 an.

Haben Sie schon einmal getestet, ob eine kostenlose Familienversicherung (§ 10 SGB V) möglich ist?

Über das Arbeitsamt scheinen Sie derzeit nicht versichert zu sein, wie sind Sie derzeit überhaupt versichert.

Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg

Michael @, Samstag, 04.07.2009, 15:08 (vor 5623 Tagen) @ Gast

Zunächst mal danke für die ANtwort, allerdings werde ich eben aus §5SGB nicht schlau. Da hier nur explizit Studenten erwähnt werden.

Und natürlich will ich lieber in die PKV, wegen des deutlichen Mehrwertes bei ca 40€ mehr Beitrag, bei Entfall der anderen Zuzahlungen wie es GKV Versicherte betrifft.

Und natürlich bin ich über das Arbeitsamt GKV Versichert. Wie kommen SIe denn darauf, dass dem nicht so sei?

Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg

Gast, Samstag, 04.07.2009, 17:24 (vor 5623 Tagen) @ Michael

Sachverhalt ist jetzt klarer. Eine Befreiungsmöglichkeit sehe ich hier nicht. Wenn allerdings die Pflichtversicherung über das Arbeitsamt endet (aber wovon leben Sie dann?) und wenn dann keine andere Versicherung besteht, dann würde es analog § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu einer Pflichtversicherung bei der bisherigen Kasse kommen. Wenn dann aber eine PKV besteht, dann sehe ich es auch so, dass keine anderweitige Pflichtversicherung (auch nicht als Schüler) zum Zuge kommt. Ich würde die derzeitige Mitgliedschaft vorsorglich schon einmal kündigen, der Kasse meine Absicht schildern und mich bei der PKV beraten lassen und ggf. einen Vertrag abschließen. Vielleicht sollten Sie auch einmal mit Ihrer Krankenkasse über die Folgen der PKV sprechen.

Re: Versicherungspflicht Abitur Zweiter Bildungsweg

Michael @, Sonntag, 05.07.2009, 02:18 (vor 5623 Tagen) @ Gast

Vom Bafög? Die steht mir als Schüler auf dem zweiten Bildungsweg zu.

Bis Schulanfang bin ich noch über das arbeitsamt pflichtversichert.

Deshalb erachte ich den Ratschlag einfach mal den Vertrag mit einer PKV abzuschließen /auf gut glück/ als zu schwammig was soll ich dann mit zwei leistungsträgern?

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