Re: Frist / Befreiung Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 08.07.2009, 23:07 (vor 5619 Tagen) @ Anke

Hallo,
ohne Faxbestätigung haben Sie da allerdings schlechte Karten -
Ich kenne noch folgende Vorgehensweise bei der Rentenversicherung wenn dort Versicherungszeiten fehlen und keine Unterlagen mehr vorhanden sind - da war es zumindest so dass durch eidestattliche Erklärungen von mindestens zwei Personen ggf. solche fehlenden Zeiten als Beschäftigungszeiten anerkannt wurden - ob das heute noch so ist weiss ich allerdings nicht.
Vielleicht sollte man versuchen dies bei der Kasse auch anzuwenden,
ob das allerdings klappt, da bin ich skeptisch.
Was sollen den diese beiden Personen erklären ?
Wann genau das Fax versandt wurde, dass die angewählte Nummer mit der Nummer der Krankenkasse wirklich identisch war
und das sie beide über den genauen Inhalt des Faxes unterrichtet waren ?
Probieren kann man das, aber wie gesagt, ich bin da skeptisch.

Gruß

Czauderna


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