Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D (Krankenkassenrecht)

Janine, Dienstag, 07.07.2009, 19:14 (vor 5620 Tagen)

Weiß jemand, ob die Versicherungspflicht sich konkret auf eine deutsche KV bezieht? Ich wohne in der Schweiz, werde aber demnächst zwischen D und CH pendeln und dazu auch einen Wohnsitz in D begründen. Dann falle ich ja unter die Krankenversicherungspflicht. Ist diese dann durch meine CH-Krankenversicherung abgedeckt (z.B. über E106 o.Ä.)?

Von Deutschen in der Schweiz (hier auch KV-Pflicht) weiß ich, dass es mit einer Befreiung manchmal nicht einfach ist, d.h. die Schweizer Behörden bestehen auch bei einer dt. KV mitunter darauf, dass man sich auch in der Schweiz krankenversichert.

Wie ist da das Vorgehen/die Rechtslage in Deutschland?


Re: Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D

Nachfrager, Montag, 16.11.2009, 18:03 (vor 5488 Tagen) @ Janine

Bin auf diese Frage gestoßen, aber auf keine Antwort - wird für mich (Deutscher) vorübergehend auch relevant, da ich meinen Wohnsitz nach D zurückverlege, aber für einige Monate auch noch den in der Schweiz beibehalten werde. Wenn ich dann wieder in die dt. KV will, möchte ich keine Überraschungen (=Nachzahlungen) erleben.

Weiß jemand Bescheid?

Danke, Klaus

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