Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland? (Krankenkassenrecht)

NurIch @, Donnerstag, 09.07.2009, 14:07 (vor 5618 Tagen)

Hallo an alle,

Bin neu hier und hoffe, mir kann jemand helfen.
Hat jemand Erfahrung mit folgendem Sachverhalt?
Ich bin 59 Jahre alt, mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist erschöpft, Anspruch auf Hartz 4 besteht nicht, da mein Mann noch arbeitet. (Er ist 63 Jahre alt, hatte bereits einen Schlaganfall, aber wir brauchen sein Einkommen (Rente wär zu wenig). Ich bin seit Januar 2009 im Krankenstand (psychosomatisch) und erhalte Krankengeld. Im März wurde dann COPD bei mir festgestellt und zwei Bandscheibenvorfälle. (Einer größeren Ausmaßes, der andere geringer) Nun würde ich gern mit meinem Mann Ende Juli für 3 Wochen nach Kreta fliegen. Dort waren wir jedes Jahr und ich weiß, dass mir das Klima sehr gut bekommt. Die salzhaltige Luft am Meer wäre sehr gut für die COPD, der Urlaub selbst würde meiner Psyche guttun und das Klima dort wäre auch für meine Bandscheibe optimal. Ich habe also meine Psychologin um ein Attest gebeten, in welchem sie meine Pläne befürwortete. Dann habe ich diesen Urlaub ordnungsgemäß bei meiner Krankenkasse beantragt. Ich erhielt einen Anruf, in welchem mir mitgeteilt wurde, man hätte noch ein ausführliches Gutachten meiner Ärztin angefordert und dann bekäme ich Bescheid. Die Ärztin befand sich kurz vor ihrem Urlaub und meinte, das erstellte Attest sei ausreichend. (Eine andere Krankenkasse bestätigte mir, dass sie nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ohne jeglichen Zweifel positiv entscheiden würden). ICH erhielt den Anruf, der MDK hätte entschieden, wenn ich Urlaub im Ausland mache, würden sie kein Krankengeld zahlen. Ich verwies auf meine COPD und die Bandscheibenvorfälle und die Sachbearbeiterin wollte daraufhin nochmals den MDK befragen. Wieder war der Bescheid ablehnend. Ich bekam gesagt, da man davon ausgehe, ich würde diesen Urlaub trotzdem antreten, würde mich die Sachbearbeiterin???? zum entsprechenden Termin gesund schreiben??? Das übersteigt meine Vorstellungskraft. Eine SACHBEARBEITERIN schreibt gesund. Dagegen habe ich vehement protestiert und auf ihre Aussage hin, ich könne im Ausland nicht weiterbehandelt werden folgendes klargestellt:
1.) Die Psyche betreffend suche ich meine Ärztin bei Bedarf auf, zwecks Gesprächen und Medikation. Hier ist eine Zeitspanne von drei Wochen zwischen zwei Besuchen nicht unüblich.
2. Die COPD muss ich selbst behandeln (Langzeit- und Akuttherapie, Messungen, Tagebuch führen usw.) Ein Seminar dazu habe ich gerade besucht und die quartalserforderliche Untersuchung absolviert.
3. Die Bandscheibenvorfälle wurden in den vergangenen Wochen mit Spritzen unter CT behandelt und nun muss das Ergebnis abgewartet werden. Der nächste Termin wäre eh erst im August und vorher darf ich das empfohlene Funktionstraining nicht beginnen.
WO ist hier also akuter Behandlungsbedarf. Zudem bin ich im Ausland zusatzversichert und am Urlaubsort befindet sich ein MediCenter mit deutschen Ärzten.
Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse meinte dann, ich solle von den behandelnden Ärzten (Internistin für COPD und Orthopäde für die LWS) noch Gutachten vorlegen und dann würde der MDK erneut befragt. Das Attest der Internistin habe ich, das des Orthopäden konnte ich so kurzfristig nicht bekommen, da dieser in Urlaub ist. Am Dienstag habe ich nun persönlich die Krankenkasse aufgesucht, um das Attest abgeben und um einen persönlichen Eindruck zu vermitteln.
Ich möchte mich jetzt nicht in Details verlieren, aber meine Sachbearbeiterin hatte angeblich Urlaub (muss sehr plötzlich gekommen sein und war der Dame bei der Anmeldung gar nicht bekannt???) und ihre Vertretung signalisierte sofort Ablehung. Auf meinen Kompromissvorschlag, dann Urlaub in Derutschland zu machen, denn es war ja immer nur vom Ausland die Rede, bekam ich zur Antwort, auch da müsse man mir nur eine Woche genehmigen. Mit jemanden vom MDK zu sprechen, wurde abgelehnt???
Einen endgültigen Bescheid sollte ich dann gestern oder heute erhalten. Dieser erfolgte vor ca. einer Stunde mit einem wie nicht anders erwartenden NEIN.
Gibt es für mich nun noch weitere Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren? Mir ist bekannt, wernn ich Widerspruch einlege, befinde ich mich in einer Aufschubfrist, in der ich nicht agieren darf.
Würde mich hier über kurzfristige, kompetente Antwort freuen.
Letzte Frage wäre noch: Warum wird Ehrlichkeit auch noch bestraft???

Lieben Gruß und einen schönen Tag


Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland?

Jon Dohnson, Donnerstag, 09.07.2009, 19:24 (vor 5618 Tagen) @ NurIch

§ 16 SGB V
Hier kommt dann der Absatz 4 zur Anwendung :

"Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten."

Ist also eine reine Ermessensentscheidung; ein "Anspruch" auf Zustimmung durch die Krankenkasse besteht nicht.

Wenn Du eine Kasse hast, die diesbezüglich die "harte Linie" fährt, kannst Du nichts dagegen machen.

Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland?

Lord, Donnerstag, 09.07.2009, 21:57 (vor 5618 Tagen) @ Jon Dohnson

Wenn ich drei Wochen nicht zum Arzt muss, dann hätte ich der Krankenkasse gar nichts gesagt und ins Urlaub geflogen.

Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland?

Kerstin @, Donnerstag, 20.05.2010, 10:08 (vor 5304 Tagen) @ Jon Dohnson

Ich bin Angestellte und bin bei der DAK versichert und seit dem 7.1.10
aufgrund eines depressiven Erschöpfungszustandes krank und beziehe Krankengeld. Ich habe eine Psychosomatische Kur beantragt. Mein Arzt Empfiehlt dringend einen Milieuwechsel, die Kurgenehmigung zögert sich schon seit 3 Monaten raus.Im letzten Jahr habe ich bereits eine Reise nach Kroatien gebucht, die ich jetzt nutzen würde. Ich habe ein Atest vom Arzt der die Reise befürwortet. Die DAK lehnt Krankengeldzahlungen in der Zeit ( in Kroatien ) ab. Nun habe ich gehört, daß die DAK es immer wieder mal probiert, indem sie sagt : Reisen nur innerhalb Deutschlands, dann Krankengeldzahlung.Können Sie mir bitte weiterhelfen?
mit freundlichen Grüßen

Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland?

RHW, Donnerstag, 20.05.2010, 19:54 (vor 5303 Tagen) @ Kerstin

Hallo,
die Zahlung von Krankengeld während des Aufenthaltes in Kroatien ist rechtlich möglich.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/MerkblaetterUrlaub/Urlaub_Kroatien.pdf
Vermutlich ist strittig, ob An-/Abreise und Auslandsaufenthalt förderlich für die Gesundung sind und ob eine ausreichende medizinische Versorgung in Kroatien sichergestellt ist.
Gruß
RHW

Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland?

NurIch @, Freitag, 21.05.2010, 13:50 (vor 5302 Tagen) @ Kerstin

Hallo Kerstin,

ich hatte ja letztes Jahr die gleiche Frage hier im Forum gestellt und bei mir ist es wie folgt ausgegangen:
Trotz Befürwortung aller behandelnen Ärzte, der Aussagen hier und in weiteren Foren, trotz des entsprechenden § des Sozialgesetzbuches, hat der MDK jedes Mal meinen Antrag auf Genehmigung des Auslandurlaubs abgelehnt. Jedoch habe ich NIE ein Schreiben, wie mehrfach gewünscht, erhalten, in dem mir die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt wurden und mir meine Rechtsmittel aufgezeigt wurden. Vermutlich, weil es keine Gründe gab, die einer Überprüfung im Fall eines Widerspruchs standgehalten hätten. Als letzten JOKER, hat mich dann die Krankenkasse (aufgrund der Aktenlage???, anders geht es nämlich nicht bei psychischen Erkrankungen) gesund geschrieben!!! Den einzig brauchbaren Hinweis, den ich von einem Mitarbeiter der DAK während meiner nicht mehr zählbaren Telefonate erhielt, war der, ich solle mich doch beim Arbeitsamt melden. Für mich zwar unverständlich, da mein Anspruch im Januar 2009 geendet hatte, aber, was ich nicht wußte, ich hatte einen neuen Anspruch erwirkt. Wenn nämlich in dem vergangenen Zeitraum von 2 Jahren für 1 Jahr Beiträge gezahlt wurden, hat man einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld und genau DAS war bei mir der Fall. Ich war in den vergangenen zwei Jahren mehr als ein Jahr krank, hatte Krankengeld bezogen und es waren ja demzufolge auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet worden. Somit, da ja vermeintlich gesund, habe ich mich zum Zeitpunkt des bevorstehenden Urlaubs arbeitslos gemeldet und das Arbeitsamt hatte kein Problem damit, mir den Urlaub zu genehmigen. ALSO, war ich auf Kreta, in der Pension direkt am Meer, Tag- und Nacht die salzhaltige Luft einzuatmen hat genau das bewirkt, was ich mir gewünscht hatte, nämlich eine Verbesserung meiner chronischen COPD-Erkrankung und dadurch auch eine Verbesserung meiner Psyche. Überprüf mal Deine Situation hinsichtlich der Bezüge, aber viel Hoffnung auf eine Genehmigung des Auslandurlaubs durch die DAK kann ich Dir da nicht machen. Was Deine Reha anbetrifft, auch ich hatte einen Rehaantrag bei der Krankenkasse gestellt, auf Empfehlung meiner Ärzte bezüglich meiner chronischen Erkrankung und wie erwartet wurde diese im ersten Durchgang abgelehnt. Die Bearbeitung darf, so wurde mir gesagt, maximal nur vier Wochen betragen. War auch so bei mir. Ende Januar gestellt, Mitte Februar abgelehnt. Auch hier habe ich Widerspruch eingelegt, untermauert von Attesten meiner behandelnden Ärzte und siehe da, innerhalb von 1 1/2 Wochen wurde die Reha dann doch genehmigt. Diese Reha trete ich nun in 3 Wochen an und freue mich schon darauf. Natürlich gibt es auch hier Komplikationen mit der Abwicklung, zu denen ich hier nach Pfingsten auch noch mal eine Frage einstellen werde.
Fazit: Du siehst, Du musst sehr hartnäckig Deine Ziele verfolgen und manches klappt dann auch.
Ich wünsche Dir viel Glück dabei und Dir und allen Lesern hier ein frohes und sonniges Pfingstfest.

NurIch

Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland?

Czauderna, Donnerstag, 09.07.2009, 22:54 (vor 5618 Tagen) @ NurIch

Hallo,
ich kann hiwer nur aus meiner Praxis heraus antworten -
wir haben es in der Vergangenheit immer so gehalten dass wir uns vom behandelnden Arzt eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen liesen, Wenn diese medizinisch begründet war und wegen der Reise keine Therapie unterbrochen werden musste oder eine MDK-Untersuchung nicht stattfinden konnte haben wir grundsätzlich zugestimmt wenn es sich gerade um eine "Weltreise" gehandelt hat.
Den MDK haben wir nur im Ausnahmefall eingeschaltet, z.B. bei bestimmten Diagnosen.
Natürlich haben wir dann auch das Krankengeld für die Zeit der Reise weitergezahlt.
Wenn nun die Kasse hier den MDK eingeschaltet hat dann werden wohl entsprechende medizinische Gründe vorliegen die die Kasse zu einer solchen Entscheidung veranlasst haben.
Die Kasse hat durch diese Entscheidung keinen Nachteil, muss sie doch weiterhin leisten - nur wenn dann doch gefahren wird und es kommt raus, ja dann hat die Kasse drei Wochen Krankengeld gespart.
Die Frage nach der Ehrlichkeit ist hier wohl etwas deplaziert.
Dazu gibt es zwei "dumme" Sprüche -
Der Ehrliche ist der Dumme und wo kein Kläger da kein Richter.
Ob Sie Widerspruch einlegen können - natürlich können Sie das, nur wie wollen Sie diesen Widerspruch medizinisch begründen -
Ihre eigene Einschätzung spielt hier, so hart das auch klingen mag, einer eher untergeordnete Rolle.
Entscheidend sind hier die ärztlichen Einschätzungen.
Das eine Krankenkasse aber jemanden "gesund schreiben" kann,
das geht nicht, es sei den der oder die Kassenmiterarbeiter/in wäre auch gleichzeitig Arzt oder Ärztin.
Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder auf das Krankengeld verzichten oder die Reise verschieben bis die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist.
Gruß
Czauderna

Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland?

Kostenmanager, Samstag, 11.07.2009, 10:30 (vor 5617 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
in Zeiten des Gesundheitsfonds tut jeder Krankengeldauszahlung weh. Also hat (fast) jede Kasse ein Krankengeldmanagement. Und es ist eine Steilvorlage, dass ein Kranker Auslandsurlaub begehrt - den kann man dann ablehnen.
Nun kann man einerseits sagen: Warum soll die Solidargemeinschaft das auch noch finanzieren, keiner wird schneller gesund, nur weil er 3 Wochen den Bauch am Strand der Sonne entgegenstreckt.
Dann wiederum kommen die Gegenargumente zum Thema Luft und Psyche.
Wie der nette Herr von der DAK schon schrieb: Jetzt, wo die Daten öffentlich sind, bleibt nur über hier zu bleiben oder auf das Krankengeld zu verzichten. Und ob es bei einer Rückkehr aus dem Urlaub noch Krankengeld gibt - stelle ich auch mal in Abrede. Denn § 192 SGB V endet und neu lebt da nichts mehr auf - aufgrund fehlendem Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld.

Ich stell aber auch mal die These auf, dass ein Urlaub an der deutschen Nordseeküste den gleichen Erfolg erzielen kann und die medizinische Betreuung auch nicht leidet.

Alles in allem zeitlich doch sehr knapp ....wenn Ihr finanziell so auf das Krankengeld angewiesen seid, dann würde ich persönlich nicht fliegen.

KM

Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland?

oweh @, köln, Mittwoch, 11.08.2010, 12:05 (vor 5220 Tagen) @ Kostenmanager

Laut ihrem text zu urteilen haben menschen die einer langwierigen
behandlung unterliegen also kein recht auf urlaub???
wer so einen unverschämten text veröffentlicht der kann nur in der politik oder bei einer krankenkasse tätig sein.wie kann man wenn man im januar bucht wissen das man im mai erkrankt und dank des deutschen gesundheitssystems erst anfang august die diagnose bandscheibenvorfall bekommt. haben unseren urlaub doch selber bezahlt. wenn hartz4 schmarotzer auf ihre und unsere kosten in urlaub fliegen kräht auch kein hahn nach

Re: Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 11.08.2010, 12:22 (vor 5220 Tagen) @ oweh

.. tangiert zwar nur das Thema, aber genau für diesen Fall gibts doch im Internet und fast jedem Reisebüro die Reiserücktrittsversicherung* und somit keinen Stress mit der Krankenkasse, keine finanziellen Verluste .. für 45€ würden alle Kosten einer z.B. 2000€ teueren Reise nach Kroatien erstattet werden, erforderlich ist lediglich ein einfaches ärztliches Attest.


* zahlt bei Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung bzw. Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel und sogar einer eingereichten Scheidungsklage ..

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