Trotz Krankengeldbezug Urlaub im Ausland? (Krankenkassenrecht)
Hallo an alle,
Bin neu hier und hoffe, mir kann jemand helfen.
Hat jemand Erfahrung mit folgendem Sachverhalt?
Ich bin 59 Jahre alt, mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist erschöpft, Anspruch auf Hartz 4 besteht nicht, da mein Mann noch arbeitet. (Er ist 63 Jahre alt, hatte bereits einen Schlaganfall, aber wir brauchen sein Einkommen (Rente wär zu wenig). Ich bin seit Januar 2009 im Krankenstand (psychosomatisch) und erhalte Krankengeld. Im März wurde dann COPD bei mir festgestellt und zwei Bandscheibenvorfälle. (Einer größeren Ausmaßes, der andere geringer) Nun würde ich gern mit meinem Mann Ende Juli für 3 Wochen nach Kreta fliegen. Dort waren wir jedes Jahr und ich weiß, dass mir das Klima sehr gut bekommt. Die salzhaltige Luft am Meer wäre sehr gut für die COPD, der Urlaub selbst würde meiner Psyche guttun und das Klima dort wäre auch für meine Bandscheibe optimal. Ich habe also meine Psychologin um ein Attest gebeten, in welchem sie meine Pläne befürwortete. Dann habe ich diesen Urlaub ordnungsgemäß bei meiner Krankenkasse beantragt. Ich erhielt einen Anruf, in welchem mir mitgeteilt wurde, man hätte noch ein ausführliches Gutachten meiner Ärztin angefordert und dann bekäme ich Bescheid. Die Ärztin befand sich kurz vor ihrem Urlaub und meinte, das erstellte Attest sei ausreichend. (Eine andere Krankenkasse bestätigte mir, dass sie nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ohne jeglichen Zweifel positiv entscheiden würden). ICH erhielt den Anruf, der MDK hätte entschieden, wenn ich Urlaub im Ausland mache, würden sie kein Krankengeld zahlen. Ich verwies auf meine COPD und die Bandscheibenvorfälle und die Sachbearbeiterin wollte daraufhin nochmals den MDK befragen. Wieder war der Bescheid ablehnend. Ich bekam gesagt, da man davon ausgehe, ich würde diesen Urlaub trotzdem antreten, würde mich die Sachbearbeiterin???? zum entsprechenden Termin gesund schreiben??? Das übersteigt meine Vorstellungskraft. Eine SACHBEARBEITERIN schreibt gesund. Dagegen habe ich vehement protestiert und auf ihre Aussage hin, ich könne im Ausland nicht weiterbehandelt werden folgendes klargestellt:
1.) Die Psyche betreffend suche ich meine Ärztin bei Bedarf auf, zwecks Gesprächen und Medikation. Hier ist eine Zeitspanne von drei Wochen zwischen zwei Besuchen nicht unüblich.
2. Die COPD muss ich selbst behandeln (Langzeit- und Akuttherapie, Messungen, Tagebuch führen usw.) Ein Seminar dazu habe ich gerade besucht und die quartalserforderliche Untersuchung absolviert.
3. Die Bandscheibenvorfälle wurden in den vergangenen Wochen mit Spritzen unter CT behandelt und nun muss das Ergebnis abgewartet werden. Der nächste Termin wäre eh erst im August und vorher darf ich das empfohlene Funktionstraining nicht beginnen.
WO ist hier also akuter Behandlungsbedarf. Zudem bin ich im Ausland zusatzversichert und am Urlaubsort befindet sich ein MediCenter mit deutschen Ärzten.
Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse meinte dann, ich solle von den behandelnden Ärzten (Internistin für COPD und Orthopäde für die LWS) noch Gutachten vorlegen und dann würde der MDK erneut befragt. Das Attest der Internistin habe ich, das des Orthopäden konnte ich so kurzfristig nicht bekommen, da dieser in Urlaub ist. Am Dienstag habe ich nun persönlich die Krankenkasse aufgesucht, um das Attest abgeben und um einen persönlichen Eindruck zu vermitteln.
Ich möchte mich jetzt nicht in Details verlieren, aber meine Sachbearbeiterin hatte angeblich Urlaub (muss sehr plötzlich gekommen sein und war der Dame bei der Anmeldung gar nicht bekannt???) und ihre Vertretung signalisierte sofort Ablehung. Auf meinen Kompromissvorschlag, dann Urlaub in Derutschland zu machen, denn es war ja immer nur vom Ausland die Rede, bekam ich zur Antwort, auch da müsse man mir nur eine Woche genehmigen. Mit jemanden vom MDK zu sprechen, wurde abgelehnt???
Einen endgültigen Bescheid sollte ich dann gestern oder heute erhalten. Dieser erfolgte vor ca. einer Stunde mit einem wie nicht anders erwartenden NEIN.
Gibt es für mich nun noch weitere Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren? Mir ist bekannt, wernn ich Widerspruch einlege, befinde ich mich in einer Aufschubfrist, in der ich nicht agieren darf.
Würde mich hier über kurzfristige, kompetente Antwort freuen.
Letzte Frage wäre noch: Warum wird Ehrlichkeit auch noch bestraft???
Lieben Gruß und einen schönen Tag