Re: Haben Rentner innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen auch ein Wahl-bzw. Wechse (Krankenkassenrecht)
Selbstverständlich können auch Rentner (egal ob pflicht- oder freiwillig versichert) nach Erfüllung der 18-monatigen Bindungsfrist ihre Kasse wechseln.
Die neue Kasse kann nicht ablehnen, es besteht Kontrahierungszwang.