Ist das richtig ?? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
hab da mal eine Frage. Ich bin seit April 2009 verheiratet. Mein Mann befindet sich wegen Problemen aus der Vergangenheit in Privatinsolvenz. Deswegen haben wir auch Gütertrennung vereinbart.
Nun muss Zahnersatz für meinen Mann her....die Zuzahlung würde sich auf ca 600€ belaufen die mein Mann auf Grund seiner Pfändungsfreigrenze nicht aufbringen kann...... nun sagt die Versicherung die Kosten hätten ich und die Kinder die im Haushalt leben zu tragen !!!
ÄHM......... da werfen sich mir ein paar Fragen auf........
1. Die Kinder sind von meinem Ex Mann und haben mit meinem Ehemann NULL zu tun ( rein rechtlich) von daher sehe ich es auch nicht ein da das Einkommen der Kinder aufzudecken..
2. Ich bin zwar seine Ehefrau aber wir haben eine strikte Gütertrennung vereinbart die doch dann auch für solche Dinge gelten müsste ??
3. Wäre er jetzt nicht verheiratet sondern würde in einer WG wohnen, würde das heißen die 3 WG Mitbewohner müssten sich an seinen Kosten beteiligen ??
Denn die Krankenkasse argumentiert das die in der gemeinschaft lebenden Personen die Kosten mitzutragen hätten .......
Ja Hallo ?
Warum bitte bin ich dann von seiner Insolvenz ausgeschlossen und die Krankenkassenzahlung auf Grund der Insolvenz verweigert die Krankenkasse ???
Hat da vielleicht jemand ein bißchen Ahnung und kann das erklären ?
Re: Ist das richtig ??
Hallo,
Gütertrennung hat keider keine Auswirkungen im Bereich der Sozialversicherung.
es gibt für Zahnersatzleistungen eine extra Härtefallregelung
bei der das Familieneinkommen zählt der Personen im Familienverband.
Unterhaltszahlungen für Kinder zählen allerdings nicht zum anrechnungsfähigen Einkommen.
Greift die Härtefallregelung dann zahlt die Kasse maximal den doppelten Kassenzuschuss - was soll denn der gesamte Zahnersatz kosten ?
Gruß
Czauderna
Re: Ist das richtig ??
Unterhaltszahlungen zählen nicht zum anrechnungsfähigen Einkommen ?? Kindergeld schon oder wie ?? Es sind doch nicht seine Kinder !!!
Der Zahnersatz soll um die 1200€ kosten (Vollprothesen OK + UK )
Er ist in Privatinsolvenz, wir sollen 600€ ca zuzahlen....... ich weiss nicht wie das gehen soll !!!
Re: Ist das richtig ??
Haben Sie dem Beitrag von Czauderna entnehmen können das Kindergeld angerechnet wird ? Davon wird nämlich nichts erwähnt. Kindergeld gehört zu den zweckgebundenen Einnahmen und bleibt somit unberücksichtigt bei der Härtefallprüfung.
Schalten Sie mal einen Gang zurück, denn schliesslich nimmt sich hier jemand die Zeit Ihnen zu helfen ohne etwas dafür zu verlangen.
Re: Ist das richtig ??
Sollte es sich so angehört haben als hätte ich versucht Czauderna zu kritisieren oder zu beschimpfen dann tut es mir leid, denn so war das nicht gedacht oder gar gemeint !!
Weil nur der Unterhalt und nicht das Kindergeld zusätzlich erwähnt war dachte ich diese Einnahmen würden in die Berechnung einfließen.
Mir will halt nur einfach nicht in den Kopf warum Gütertrennung bei solchen Sachen nicht greift.
Für die Belange der Privatinsolvenz kann ich nicht zur Rechenschaft gezogen werden, für die Versorgung der Zähne meines Mannes allerdings schon ?? Und warum ist der Umstand der Privatinsolvenz für die Krankenkasse ( sie hat es vom Treuhänder sogar schriftlich) nicht relevant ?? In dem Fall finde ich dieses schon relevant..... ich möchte nur den SINN des ganzen verstehen können und niemanden angreifen.
Gruss
AnjaH70
Re: Ist das richtig ??
Hallo Anja,
alles klar, ich fühle mich nicht angegriffen - ich kann sogar deine Argumentation verstehen aber es ist nun mal so.
Der Kassenzuschuss beträgt demnach 50% - ich empfehle einfach mal sich ein Antrag auf Härtefall Zahnersatz von der Kasse zu besorgen - vielleicht geht ja doch etwas - kommt darauf an welche Fragen und wie die dort gestellt sind.
Gruß
Czauderna
Re: Ist das richtig ??
Hallo,
wenn Gütertrennung dazu führen würde, dass die KK das Einkommen des anderen Ehepartners nicht mit anrechnet, hätten wir in Deutschland sicher nur noch solche Fälle.
Eine Gütertrennung wird vereinbart für den Fall der Scheidung und greift nicht schon vorher!
MfG
ratte1