Re: Rente Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)
Ja, s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html.
Mangels einer Beteiligung des Unfalversicherungsträgers an den Beiträgen, sind die Beiträge aus der Unfallversicherung allein vom Versicherten aufzubringen.
MfG
ratte1