Rente Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Horst koth @, Freitag, 24.07.2009, 12:03 (vor 5604 Tagen)


ich habe eine Frage zu einem Tarif der AOK
Meine Tochter 30 jahre alt ist nach einem Arbeitsunfall verrentet.
Sie bekommt aus der gesetzlichen Rentenversicherung
600 Euro monatlich der Krankenkassenbeitrage wird zu 50 % von der Rentenversicherung gezahlt.
Von der Berufsgenossenschaft bekommt Sie eine Verletztenrente von 1200,--Euro monatlich.
Der Beitragsatz zur Verletztenrente wird von der AOK verlang und beträgt hier 15,6 % .von meiner Tochter komplett gezahlt
Die Aussage der Krankenkasse ist das alle Einkommen gem. Satzung Beitragspflichtig sind.
Ist das korrekt?

Re: Rente Krankenversicherung

ratte1, Dienstag, 04.08.2009, 11:48 (vor 5593 Tagen) @ Horst koth

Ja, s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html.

Mangels einer Beteiligung des Unfalversicherungsträgers an den Beiträgen, sind die Beiträge aus der Unfallversicherung allein vom Versicherten aufzubringen.

MfG

ratte1

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