Re: trotz Leistungsentzug voller Beitragssatz? (Krankenkassenrecht)

ratte1, Dienstag, 04.08.2009, 11:51 (vor 5589 Tagen) @ Christian Kehres

Ja, denn es gibt keinen Sondertarif für Zeiten, für die keine oder sehr verspätetet Beiträge gezahlt wurden.

Im Übrigen erfolgt kein vollständiger Leistungsentzug; der Anspruch ist vielmehr auf sofort notwendige Leistungen und auf Leistungen für etwaige familienversicherte Kinder beschränkt.

MfG

ratte1


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