Re: trotz Leistungsentzug voller Beitragssatz? (Krankenkassenrecht)
Ja, denn es gibt keinen Sondertarif für Zeiten, für die keine oder sehr verspätetet Beiträge gezahlt wurden.
Im Übrigen erfolgt kein vollständiger Leistungsentzug; der Anspruch ist vielmehr auf sofort notwendige Leistungen und auf Leistungen für etwaige familienversicherte Kinder beschränkt.
MfG
ratte1