trotz Leistungsentzug voller Beitragssatz? (Krankenkassenrecht)

Christian Kehres @, Montag, 27.07.2009, 12:02 (vor 5601 Tagen)

Hallo,

ich bin Selbständig und konnte anfänglich leider meine Beitrage bei der Krankenkasse (Barmer) nicht zahlen. Musste meine Karte abgeben und hatte somit keinen Leistungsanspruch.

Nun zahle ich wieder immer, und alles ist okay :) Nuuur jetzt kommts,
für die Monate wo ich keine Karte hatte, also keinen Leistungsanspruch hatte soll ich die volle höhe der Beitragssätze nachzahlen?!

Ich bin jetzt 10 Monate Selbständig und war KEIN einziges mal bei irgend einem Arzt.

Die Rate mit der ich die offenen Forderungen bezahlen soll ist auch noch höher als der eigentliche Beitragssatz.

Ist das rechtens?

Re: trotz Leistungsentzug voller Beitragssatz?

Gast, Montag, 27.07.2009, 19:23 (vor 5600 Tagen) @ Christian Kehres

Ich bin jetzt 10 Monate Selbständig und war KEIN einziges mal bei irgend einem Arzt.


So funktioniert das Soldiarsystem nun einmal nicht.

Sie schliessen eine Rechtsschutzversicherung ja auch nicht erst dann ab, wenn Sie einen Anwalt brauchen.

Seit dem 01.04.07 gibt es nun einmal die versicherungspflicht für alle und somit ist die Forderung der Barmer rechtens.

Re: trotz Leistungsentzug voller Beitragssatz?

Christian Kehres @, Montag, 27.07.2009, 20:23 (vor 5600 Tagen) @ Gast

ja das ich zahlen muss obwohl ich nicht beim arzt war okay, das seh ich ja ein

aber voller beitragssatz bei leistungsentzug?

Re: trotz Leistungsentzug voller Beitragssatz?

ratte1, Dienstag, 04.08.2009, 11:51 (vor 5593 Tagen) @ Christian Kehres

Ja, denn es gibt keinen Sondertarif für Zeiten, für die keine oder sehr verspätetet Beiträge gezahlt wurden.

Im Übrigen erfolgt kein vollständiger Leistungsentzug; der Anspruch ist vielmehr auf sofort notwendige Leistungen und auf Leistungen für etwaige familienversicherte Kinder beschränkt.

MfG

ratte1

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