Krankenversicherung des Kindes (Krankenkassenrecht)

Sisa @, Montag, 03.08.2009, 18:11 (vor 5590 Tagen)

Hallo, werde demnächst in Luxemburg arbeiten. Bisher war meine Tochter mitversichert bei der deutschen Krankenkasse. Muss mein Kind jetzt in Deutschland krankenversichert (beim Vater) werden oder kann sie über mich auch in Luxemburg versichert werden als Familienangehörige?

Re: Krankenversicherung des Kindes

GKVler, Montag, 03.08.2009, 18:30 (vor 5590 Tagen) @ Sisa

das kannst du dir auusuchen: entweder über den Vater hier in Deutschland oder über dich in Luxemburg.
Die luxemburgische Kasse stellt dir dann ein Formular "E 106" aus. Das lässt du von deiner deutschen Kasse bestätigen. Von der deutschen Kasse erhälst due dann ein Krankenkassenkärtchen für dich (und eventl. deine Tochter) mit dem du zum Arztr gehen kannst. Ist keine große Sache.

Gruß GKVler

Re: Krankenversicherung des Kindes

Sisa, Dienstag, 04.08.2009, 13:03 (vor 5590 Tagen) @ GKVler

die Krankenkasse sagte mir, dass ich mein Kind beim Vater versichern MUSS. Das wäre vom Gesetz aus so.

Re: Krankenversicherung des Kindes

GKV-MA, Dienstag, 04.08.2009, 13:34 (vor 5590 Tagen) @ Sisa

Gesetz??? einfach mal den genauen Paragrafen nennen lassen ;-)))))

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