Re: Krankenversicherung des Kindes (Krankenkassenrecht)

GKVler, Montag, 03.08.2009, 18:30 (vor 5593 Tagen) @ Sisa

das kannst du dir auusuchen: entweder über den Vater hier in Deutschland oder über dich in Luxemburg.
Die luxemburgische Kasse stellt dir dann ein Formular "E 106" aus. Das lässt du von deiner deutschen Kasse bestätigen. Von der deutschen Kasse erhälst due dann ein Krankenkassenkärtchen für dich (und eventl. deine Tochter) mit dem du zum Arztr gehen kannst. Ist keine große Sache.

Gruß GKVler


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