Re: was wird bei der Berechnung der 1%-Regelung berücksichtigt (Krankenkassenrecht)

ratte1, Donnerstag, 06.08.2009, 21:19 (vor 5587 Tagen) @ HirtreiterG.

Hallo,

die Vorgehensweise Ihrer KK ist richtig. Die Zuzahlung ist immer für das Jahr der Leistungserbringung anzurechnen.

Andernfalls würde es von der Schnelligkeit oder der Langsamkeit des Leistungserbringers abhängen, für welches Jahr die Zuzahlung zu berücksichtigen.

MfG

ratte1


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