Auskunft der Krankenkasse richtig? (Krankenkassenrecht)

gast @, Samstag, 08.08.2009, 23:10 (vor 5589 Tagen)

Hallo

ich habe folgende Ausgangssituation und deshalb vielleicht eine falsche Auskunft erhalten von meiner Krankenkasse (AOK)?

Ich (befristete volle Erwerbsunfähigkeit, deshalb gesetzl. pflichtvers.), verheiratet, Mann und 1 Kind sind privat versichert.

Ich bin chron. Krank und möchte mich nun von der weiteren Zuzahlung in diesem Jahr befreien lassen. Meine Krankenkasse behauptet nun

1. das gesamte Haushaltsbruttoeinkommen wird als Ausgangswert angerechnet (mußte EKSt-Erkl. vorlegen + akt. Verdienstbescheinigung meines Mannes + aktuellen Rentenbescheid)

2. weil Mann und Kind privat krankenversichert sind dürfte nicht die Kopfpauschale abgezogen werden

Das mit dem Einkommen kann ich noch irgendwo nachvollziehen, aber dass die Kopfpauschale für Mann und Kind nicht abgezogen werden kann, will ich nicht einfach so glauben. Allerdings halte ich dies bei den vermeindlichen aktuellen Finanzengpässen der Krankenkassen auch wieder für glaubhaft.

Möchte mich aber nicht "blind" auf die Auskunft verlassen da ich bereits nachweisslich falsche Infos erhalten hatte von dieser Zweigstellenleiterin. Deshalb wäre ich sehr dankbar für jede Rückmeldung.

Danke
Gast

Re: Auskunft der Krankenkasse richtig?

GKVler, Sonntag, 09.08.2009, 14:47 (vor 5588 Tagen) @ gast

Hallo Gast

hier die Gesetzesgrundlage für dein Problem:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0506200

Bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens ist tatsächlich das gesamte, dem Haushalt zur Verfügung stehende Eínkommen zu berechnen, also auch von deinem Mann und ggf. sogar von deinen Kindern
danach sind die Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt für jeden im Haushalt lebenden Angehörigen zu vermindern - dazu, wo diese Angehörigen versichert sind, steht nichts drinnen => also müssen die Beträge auch dann abgezogen werden, wenn sie in der PKV versichert sind.

weitere Richtlinien findest du hier: http://www.vdek.com/versicherte/Zuzahlungen/62_verwaltungsvereinbarung/index.htm

und die Höhe der Freibeträge für Angehörige hier:
http://www.vdek.com/versicherte/Zuzahlungen/Befreiung2009/index.htm

Gruß GKVler

Re: Auskunft der Krankenkasse richtig?

gast @, Montag, 10.08.2009, 22:28 (vor 5587 Tagen) @ GKVler

Herzlichen Dank für die ausführlichen Infos. Ich werde mir den Text ausdrucken und dann der Krankenkasse vorlegen und dann die Reaktion abwarten.

Re: Auskunft der Krankenkasse richtig?

Czauderna, Dienstag, 11.08.2009, 00:09 (vor 5587 Tagen) @ GKVler

Hallo,
bist Du dir sicher dass hier beide das Gleiche meinen ??

Da ist einmal der "Freibetrag" bei der Härtefallregelung.
Hier werden die Gesamteinnahmen angesetzt (ohne Abzug eines Kinderfreibetrages) und bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden dann für den Ehegatten und alle Kinder entsprechende Freibeträge durch die Kasse angerechnet - ich gehe mal davon aus, dass bei allen Kassen es nahezu die gleichen Programme für diese Berechnung gibt.

Das was evtl. hier gemeint ist sind die Freibeträge für die Kinder, die für die Beitragsberechnung der GKV-Versicherten
Ehegatten oder für die Beurteilung der Familienversicherung
angesetzt werden.

Könnte doch möglich sein ??

Gruß

Czauderna

Re: Auskunft der Krankenkasse richtig?

Gast @, Dienstag, 25.08.2009, 09:49 (vor 5572 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

entschuldige bitte, dass ich mich erst jetzt melde.

Ich weiß jetzt momentan grad nicht mehr was die AOK meinte. Laut dem "Sammelheftchen" werden bei der Berechnung von Zuzahlungen das Haushaltseinkommen (aller Personen) hinzugezogen und eine Pauschale pro Kopf im Haushalt abgezogen.

Jetzt frag mich bitte nicht wie die genannt wird. Das Heftchen habe ich bereits abgegeben und mir wurde gesagt, dass noch mind. 50€ an Zuzahlungen fehlen würden. Wenn ich allerdings die Pauschale von dem Haushaltseinkommen abziehe bin ich bereits um einige € drüber.

Laut der Zweigstellenleiterin würde nichts abgezogen vom Gesamteinkommen.

Weiß jetzt grad nicht mehr weiter.

Gruß
Gast

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