Arbeitgeberzuschuss (Krankenkassenrecht)
Ich bin seit Jahren mit einer 12 Wochenstunden Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst beschäftigt. Hauptberuflich übe ich eine selbständige Tätigkeit aus. Für meine private Krankenversicherung erhalte ich keinerlei "Arbeitgeberanteil" aus der Nebentätigkeit. Auf Nachfrage hat man mir mehrmals erklärt, dass das schon seine Richtigkeit hätte. Stimmt das wirklich? Gruss
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