Re: Rückfall in die GKV (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 11.08.2009, 08:07 (vor 5586 Tagen) @ Hagen

Bereits nach einem Jahr Gehaltsverzicht und somit ausgelöster Pflichtmitgliedschaft in einer GKV kann danach die Freiwillige Weiterversicherung beantragt werden. Einzige Bedingung: die Freundin hat bei Beginn der avisierten Pflichtmitgliedschaft ihren 55 noch nicht gefeiert. Rechtsgrundlage sind die § 5,6 und 9 des SGB V
Tip: die PKV mit den angesparten Alterungsrückstellungen nicht einfach wegkündigen, sondern umstellen in gewünschte private Zusatztarife um die unterschiedlichsten Lücken der GKV (Brille, Krankenhaus, Krankengeld, Zahnversorgung..) zu füllen.


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