Re: Rückfall in die GKV (Krankenkassenrecht)
Bereits nach einem Jahr Gehaltsverzicht und somit ausgelöster Pflichtmitgliedschaft in einer GKV kann danach die Freiwillige Weiterversicherung beantragt werden. Einzige Bedingung: die Freundin hat bei Beginn der avisierten Pflichtmitgliedschaft ihren 55 noch nicht gefeiert. Rechtsgrundlage sind die § 5,6 und 9 des SGB V
Tip: die PKV mit den angesparten Alterungsrückstellungen nicht einfach wegkündigen, sondern umstellen in gewünschte private Zusatztarife um die unterschiedlichsten Lücken der GKV (Brille, Krankenhaus, Krankengeld, Zahnversorgung..) zu füllen.
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- Rückfall in die GKV -
Hagen,
10.08.2009, 16:31
- Re: Rückfall in die GKV - Joachim Röhl, 11.08.2009, 08:07