Rückfall in die GKV (Krankenkassenrecht)

Hagen @, Montag, 10.08.2009, 16:31 (vor 5583 Tagen)

Meine Freundin möchte gerne nach 4 Jahren PKV in die GKV zurückkehren.
Ist es möglich, durch einen temporären Gehaltsverzicht (z. Bsp. für 2 Jahre), mit Hilfe dessen Sie unter der JAEG liegen würde, in die GKV zurückzukehren?
Könnte Sie sich nach den 2 Jahren dann als freiwilliges Mitglied in der GKV weiterversichern?

Re: Rückfall in die GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 11.08.2009, 08:07 (vor 5582 Tagen) @ Hagen

Bereits nach einem Jahr Gehaltsverzicht und somit ausgelöster Pflichtmitgliedschaft in einer GKV kann danach die Freiwillige Weiterversicherung beantragt werden. Einzige Bedingung: die Freundin hat bei Beginn der avisierten Pflichtmitgliedschaft ihren 55 noch nicht gefeiert. Rechtsgrundlage sind die § 5,6 und 9 des SGB V
Tip: die PKV mit den angesparten Alterungsrückstellungen nicht einfach wegkündigen, sondern umstellen in gewünschte private Zusatztarife um die unterschiedlichsten Lücken der GKV (Brille, Krankenhaus, Krankengeld, Zahnversorgung..) zu füllen.

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