Hallo,
ich habe eine Frage zur Versichung: Ich bin angestellt und habe jetzt unabhängig davon ein Gewerbe, bei dem ich mehr verdiene als im Angestelltenverhältnis.
Bisher bin ich über den Angestelltenjob versichert. Wie sieht es denn mit der Selbstständigkeit aus? Muss ich mich da extra versichern?
Gruß
Robert Anders
Re: Wie versichern?
GKVler, Mittwoch, 12.08.2009, 19:19 (vor 5581 Tagen) @ Robert Anders
das ist davon abhängig, welche Tätigkeit überwiegt: Beschäftigung oder Selbständigkeit (Arbeitszeit, Einkommen)?
Hast du selbst Arbeitnehmer beschäftigt?
wie du siehst, ist nicht so einfach....
Gruß GKVler
Re: Wie versichern?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 12.08.2009, 21:01 (vor 5581 Tagen) @ GKVler
Antwort: die Kasse wird, wenn sie es spitz kriegt Dir einen umfangreichen Fragebogen zusenden und Du bist auskunftspflichtig. In der GKV darfst Du als Pflichtmitgleid nur bleiben, wenn Du in der Selbständigkeit die geringeren Einnahmen hast. Hierzu wird man dann den aktuellen Steuerbescheid verlangen und argwöhnisch in die Spalte Einkünfte aus Gewerbebetrieb sehen. Zweitens hast Du im Fragebogen anzugeben wieviel Zeitaufwand in Stunden wöchentlich Du in Deine Selbständigkeit investierst. Falls da über 18h steht, unterstellt man automatisch eine hauptberufliche Selbständigkeit, die natürlich dann bestimmend ist und somit das pflichtige Angestelltendasein als zweitrangig einstuft. Folge: ausschließlich freiwillige Versicherungsmöglichkeit* zu Selbstständigenbeiträgen von 307,13€ bis 606,38€ aufwärts noch ohne Tagegeld und im harten Prüffall auch noch rückwärts mit Nachzahlung. Solltest Du in der Selbständigkeit auch nur einen selbst versicherungspflichtigen Angestellten Gehalt plus 401€ haben, wirst Du automatisch als Selbständiger eingestuft. Bist Du unter 40 und hast ein typisch deutsche Familienplanung abseits der osmanischen Großfamilie und mit berufstätiger Partnerin, solltest Du Dir mehrere Vorschläge von der PKV einholen, denn hier würdest Du inklusive 3000€ Krankengeld ca. 220€ für den Posten Krankenversicherung ausgeben.
*Hinweis: in die freiwillige Versicherung kannst Du nur aufgenommen werden, wenn Du unter anderem mindestens ein Jahr Pflichtmitglied gewesen bist. Fragen? e-mail
Re: Wie versichern?
Antworter, Donnerstag, 13.08.2009, 08:53 (vor 5581 Tagen) @ Joachim Röhl
Das ist leider nicht ganz richtig, Herr Röhl,
der Fragbogen der Krankenkasse ist nicht sehr umfangreich, und Robert sollte nicht warten, bis die Krankenkasse >es spitz kriegt, sondern sich besser selber melden.
Anders als dargestellt ist auch nicht die Höhe der Einkünfte ausschlaggebend für die Bewertung, sondern lediglich die aufgewendete Wochenarbeitszeit, sofern Du keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten hast. Wenn Du also weniger als 18 h für Deinen Gewerbebetrieb aufwendest und eine Vollzeitstelle hast, bist Du weiterhin pflichtversichert. Zur Berechnung der Beiträge werden auch lediglich die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis betrachtet.
Grüße,
der Antworter
Re: Wie versichern?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 13.08.2009, 09:29 (vor 5581 Tagen) @ Antworter
Ich bin nicht der Schalterangestellte einer Krankenkasse sondern berichte über Dinge, die das Leben schreibt und da gibt es nunmal einige Zehntausende Kassenversicherte, die warum auch immer, nicht gewillt sind irgendwas mehr als erfragt ihrer Kasse auf die Nase zu binden. Anbei der fallspezifische Fragebogen z.B. einer bayrischen BKK mit den Spalten zur wöchentlichen Stundenzahl und den zu erwartenden monatlichen Einahmen. Wer unbedingt 20€ aufwärts löhnen will wird gern auch einen Rechtsanwalt http://www.frag-einen-anwalt.de/nebenberuflich-oder-hauptberuflich-selbstständig-__f13093.html befragen. http://www.bkk-faber-castell.de/pdf/formulare/service_146.pdf
Re: Wie versichern?
Antworter, Donnerstag, 13.08.2009, 10:17 (vor 5581 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo Herr Röhl,
ich hatte Ihnen nicht unterstellt, Schalterangestellter einer Krankenkassen zu sein )
Die Frage nach dem zu erwartenden Einkommen auf dem Fragebogen kann ich mir nur so erklären, dass die Krankenkasse eine Plausibilitätsprüfung vornehmen muss. Wenn z.B. jemand angibt, nur 10 Stunden pro Woche selbstständig tätig zu sein aber damit 100.000,- im Monat verdient, dann ist das wohl mehr als fragwürdig und wird genauer peprüft werden.
Außerdem erspart die Frage im Fragebogen eine erneute Abfrage der Daten, wenn eine hauptberufliche Tätigkeit festgestellt wird. Dann wird die Angabe der erwarteten Einkünfte zur Berechnung der Beiträge verwendet.
Gruß und nix für ungut
der Antworter.
Re: Wie versichern?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 13.08.2009, 12:38 (vor 5581 Tagen) @ Antworter
Gar kein Problem! Aber warum haben Sie keine e-mail angegeben - hätte ich schon längst privat antworten können. Verstehen kann ich selbstverordnete Anonymität lediglich bei einigen Kassenmitarbietern, denen weisungsgemäß jegliche "Öffentlichkeitsarbeit" untersagt ist. Gibt aber zum Glück auch Ersatzkassen, die dak nicht so eng auslegen..
Re: Wie versichern?
Robert Anders , Donnerstag, 13.08.2009, 21:04 (vor 5580 Tagen) @ Joachim Röhl
Vielen Dank für die Antworten. Leider widersprechen die sich teilweise, so dass ich nicht einschätzen kann, was mich ggf. erwartet.
Trotzdem danke an Euch für die Mühe!
Tschüss
Robert
Re: Wie versichern?
GKVler, Donnerstag, 13.08.2009, 21:50 (vor 5580 Tagen) @ Robert Anders
da hat sich der Herr Röhl mal wieder etwas vergalloppiert - da sag ich nur: Schuster bleib bei deinen Leisten
Ich bin nicht der Schalterangestellte einer Krankenkasse
nee ganz bestimmt nicht, du bist schlicht und einfach ein Versicherungsverkäufer - und das einzige Ziel deiner "Beratung" hier, ist neue Kunden zu gewinnen - manchmal auf etwas platte Art. Laufen die Geschäfte im Moment so schlecht??
hier ne Definition von hauptberuflich selbständiger Tätigkeit:
http://www.abc-der-krankenkassen.de/hauptberuflich%20selbstaendig.htm
entscheidend sind aber immer die Verhältnisse im Einzelfall
Angestellt arbeite ich mehr, verdiene aber weniger
wie genau ist denn das Verhältnis?
der Fragebogen der Kassen ist nicht so umfangreich, wie von Joachim Röhl dargestellt, bei uns umfasst er eine Seite.
wenn die Selbständigkeit überwiegt, kannst du dich freiwillig krankenversichern (und bist ein potetieller Kunde für Herrn Röhl). wenn die Beschäftigung überwiegt, bleibst du pflichtversichert. An den Leistungen ändert sich nix (auch Krankengeld ist wieder drin), als freiwillig Versicherter Versicherter werden die Beiträge von deinem ganzen Einkommen berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), als Beschäftigter zahlst du nur von deinem Arbeitsentgelt Beiträge.
Gruß GKVler
Re: Wie versichern?
GKVler, Donnerstag, 13.08.2009, 21:54 (vor 5580 Tagen) @ Robert Anders
Wer unbedingt 20€ aufwärts löhnen will wird gern auch einen Rechtsanwalt http://www.frag-einen-anwalt.de/nebenberuflich-oder-hauptberuflich-selbstständig-__f13093.html befragen
...die Auskunft war meiner Meinung nach keine 20 € wert...
Re: Wie versichern?
Ähnlicher Fall mit konkreten Zahlen, Mittwoch, 23.09.2009, 22:40 (vor 5539 Tagen) @ Robert Anders
Hallo, ich hänge meine Frage hier mal mit an, da sie unmittelbar zur Thematik passt. Ich bin angestellt (Bürojob) und nebenher als Gastdozentin an einer Hochschule tätig. In den vergangenen Jahren überwiegte immer das Einkommen der angestellten Tätigkeit, im letzten Jahr (2008) kam es durch die Erziehungszeit jedoch zum ersten Mal zu höheren selbständigen Einnahmen, als aus der Angestelltentätigkeit - was mir jedoch im Verlaufe des Jahres gar nicht bewußt war.
Die konkreten Zahlen (für 2008) sehen so aus:
angestellt 5200 Euro (wöchentlich 15-20 Std. Arbeitszeit)
freiberuflich 7700 Euro (wöchentlich max. 10 Std. Arbeitszeit, in den Semesterferien noch weniger) und
Erziehungsgeld 3600 Euro, da meine Gesamttätigkeit unter 30 Stunden lag und die Einkommensgrenzen unterschritt.
Meine Frage ist nun: Wie wird diese Konstellation von der GVK bewertet werden? Mein Gefühl sagt mir, ich sollte diesen Sachverhalt der GVK melden, aber ich habe natürlich Befürchtungen, dass Nachzahlungen verlangt werden. Ich muss dazu sagen, dass ich dies im Verlaufe des Jahres tatsächlich nicht bemerkt habe bzw. mir darüber keine Gedanken gemacht habe - es war ja auch noch nie vorher die Situation. Für mich überwiegte im letzten Jahr ganz klar meine Bürotätigkeit / Erziehungszeit, ich weiß nur nicht, ob dies von der GVK ebenso gesehen wird.
Für hilfreiche Hinweise bin ich sehr dankbar.
Re: Wie versichern?
cocomanjare , Donnerstag, 24.09.2009, 13:36 (vor 5539 Tagen) @ Ähnlicher Fall mit konkreten Zahlen
Hallo Sie :),
sind das die Brutto Monatsgehälter, die Sie geschrieben haben??
MfG
Marcel
Re: Wie versichern?
E. Rote, Donnerstag, 24.09.2009, 18:21 (vor 5538 Tagen) @ cocomanjare
Hallo Marcel,
Brutto-Monatsgehälter, nein, das wäre ja zu schön
Gemeint ist das Gesamtjahreseinkommen, so wie es auf der Steuererklärung vermerkt ist. Also monatlich:
300 Euro Erziehungsgeld
Angestelltenbrutto lag immer zwischen 405 und 500 Euro
Jahreseinkommen freiberuflich 7700 Euro (nach Abzug der Übungsleiterpauschale.
Viele Grüße,
E. Rote