Krankenversicherungspflichtig??? (Krankenkassenrecht)

Sasa, Donnerstag, 13.08.2009, 15:41 (vor 5584 Tagen)

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Ich bin seit Jahren gesetzlich krankenversichert. Ich bin 1951 geboren. Im Februar habe ich eine neue Beschäftigung aufgenommen und wurde ganz normal versicherungspflichtig.

Als ich im April ein selbsständiges Gewerbe angemeldet habe (nach Beurteilung war ich hauptberuflich selbstständig erwerbstätig), wurde ich vom 01. April an dann in meiner Beschäftigung nicht krankenversicherungspflichtig.

Soweit ist das alles ja in ordnung. Aber was ist, wenn ich jetzt vorhabe meine Selbstsständigkeit wieder aufzugeben??? Meine Beschäftigung möchte ich weiterhin im gleichen Umfang ausüben. Aber wie sieht es denn dann versicherungsrechtlich aus??? Werde ich wieder versicherungspflichtig???

Gruß

Re: Krankenversicherungspflichtig???

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 13.08.2009, 16:01 (vor 5584 Tagen) @ Sasa

Ja, falls Du die für über 55jährige erforderliche Vorversicherungszeit als offensichtlich Freiwilliges Mitglied in der GKV erfüllt hast. Rechtsgrundlage ist der §6 Punkt (3a) SGB V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html

Re: Krankenversicherungspflichtig???

GKVler, Donnerstag, 13.08.2009, 18:31 (vor 5584 Tagen) @ Joachim Röhl

fast richtig - du wirst wieder krankenversicherungspflichtig. Ruf bei der Kasse an und schick ihnen eine Kopie der Gewerbeabmeldung.

die Rechtsgrundlage, die Joachim Röhl genannt hat, ist aber falsch - im § 6 SGB V geht es um Versicherungsfreiheit, nicht um Versicherungspflicht. Korrekte Rechtsgrundlage ist der § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V,

Gruß GKVler

Re: Krankenversicherungspflichtig???

Sasa, Donnerstag, 13.08.2009, 19:21 (vor 5584 Tagen) @ GKVler

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Gruß Sasa

Re: Krankenversicherungspflichtig???

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 13.08.2009, 19:54 (vor 5584 Tagen) @ GKVler

Spielen wir jetzt Kindergarten? Den 5er mit der Versicherungspflicht versteht jeder Arbeitnehmer, aber über den 6er stolpern selbst Profis und der wird erfahrungsgemäß von den Kassen meist erst dann nachhaltig zitiert, wenn die Geburtstagskerzen vom 55. schon ausgeblasen sind und ein zurück in die Gesetzliche - fast - ausgeschlossen ist. Diese mögliche Klippe gilt es doch hier für Sasa zu Umschiffen. Kopfschütteln.

Re: Krankenversicherungspflichtig???

GKVler, Donnerstag, 13.08.2009, 21:59 (vor 5584 Tagen) @ Joachim Röhl

Spielen wir jetzt Kindergarten? Den 5er mit der Versicherungspflicht versteht jeder Arbeitnehmer, aber über den 6er stolpern selbst Profis und der wird erfahrungsgemäß von den Kassen meist erst dann nachhaltig zitiert, wenn die Geburtstagskerzen vom 55. schon ausgeblasen sind und ein zurück in die Gesetzliche - fast - ausgeschlossen ist. Diese mögliche Klippe gilt es doch hier für Sasa zu Umschiffen. Kopfschütteln.[q/]

nee, aber wenn wir in der Schule wären, würd man sagen: Thema verfehlt - das 55. LJ ist nur für diejenigen von Bedeutung, die privat versichert sind, dass ist hier aber scheinbar nicht der Fall. Ich könnt dir nun noch ein paar andere §§ aufzählen, die ebenfalls nicht von Bedeutung sind, aber wieso???

Gruß GKVler


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