Krankenversicherungspflichtig??? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich bin seit Jahren gesetzlich krankenversichert. Ich bin 1951 geboren. Im Februar habe ich eine neue Beschäftigung aufgenommen und wurde ganz normal versicherungspflichtig.
Als ich im April ein selbsständiges Gewerbe angemeldet habe (nach Beurteilung war ich hauptberuflich selbstständig erwerbstätig), wurde ich vom 01. April an dann in meiner Beschäftigung nicht krankenversicherungspflichtig.
Soweit ist das alles ja in ordnung. Aber was ist, wenn ich jetzt vorhabe meine Selbstsständigkeit wieder aufzugeben??? Meine Beschäftigung möchte ich weiterhin im gleichen Umfang ausüben. Aber wie sieht es denn dann versicherungsrechtlich aus??? Werde ich wieder versicherungspflichtig???
Gruß