Ist eine europäische GKV keine GKV? (Krankenkassenrecht)

Markus Schweighofer @, Mittwoch, 19.08.2009, 09:55 (vor 5574 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank für die ausführliche Antwort an Herrn Röhl. Ich wundere mich nur, wie engstirnig national alle privaten Krankenversicherer zu agieren scheinen.

Bei der Debeka scheint zum Beispiel die französische GKV gleichwertig mit keiner GKV zu sein. Sie würden mich auch ohne medizinische Untersuchung nehmen, wenn ich Wartezeiten akzeptieren würde.

Ich frage mich, wie es diesbezüglich juristisch aussieht. Nehmen wir zum Beispiel das Gesetz VVG § 197 (2). Dort steht:

"Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden oder die aus einem anderen Vertrag über eine Krankheitskostenversicherung ausgeschieden sind, ist die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit anzurechnen, sofern die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zum unmittelbaren Anschluss daran beantragt wird."

Ist das Ansinnen der Debeka, eventuell einen Vertrag mit Wartezeiten abzuschliessen, obwohl ich in der französischen PKV vorversichert bin nicht gesetzeswidrig?


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