Aus dem Ausland zurück: Concordia lehnt mich nur deswegen ab (Krankenkassenrecht)

Markus Schweighofer @, Donnerstag, 13.08.2009, 16:25 (vor 5584 Tagen)

Ich lebte zwei Jahre in Frankreich und bin vor ein paar Tagen nach Deutschland zurückgekehrt, um am 1. September 2009 hier eine Beamtenstelle anzutreten. Ich möchte nun eine Vollversicherung für Beihilfeberechtigte abschliessen. Concordia hat mir ein Angebot zugesandt, welches sich sehr interessant anhörte. Ich hatte dazu einige Fragen, die mir ein, wie ich denke, ausserordentlich kompetenter und freundlicher Mitarbeiter der Concordia am Telefon beantwortete. So weit so gut.

Jetzt kommt"s: Am Ende des Gesprächs fiel dem Mitarbeiter auf, dass ich ja zwei Jahre im Ausland war. Nach Rückfrage, sagte er mir, er würde gerne, aber er könne mich nicht versichern, da ich in den letzten zwei Jahren nicht in Deutschland krankenversichert war. Dies würde leider bei Concordia derzeit unter keinen Umständen möglich sein.

Ich bin da doch sehr verwundert: Immerhin erfreue ich mich guter Gesundheit, habe vor kurzem ohne Probleme die ausführliche Gesundheitsuntersuchung anlässlich der Verbeamtung absolviert und wäre eventuell sogar zu weiteren Untersuchungen bereit gewesen.

Wer mich nicht will, der bekommt mich auch nicht. Insofern ist die Concordia für mich erledigt (trotz des freundlichen und kompetenten Mitarbeiters). Aber ich frage mich, ob es überhaupt zulässig ist, jemanden, der nicht alt und krank ist ohne weitere Gesundheitsuntersuchung abzulehnen, weil er zwei Jahre im europäischen Ausland war. Sehr europäisch ist das jedenfalls nicht.

Ich freue mich auf die Kommentare der Experten in diesem Forum.

Re: Aus dem Ausland zurück: Concordia lehnt mich nur deswegen ab

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 13.08.2009, 17:15 (vor 5584 Tagen) @ Markus Schweighofer

Die PKV muß einen Interessierten ob beihilfefähig oder nicht lediglich im ungeliebten Basistarif aufnehmen. Für alle anderen verkaufsoffenen Tarife gibt es auch beim Branchenexoten concordia harte und weiche Merkmale, die zur Ablehnung, zu Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder der gewünschten Annahme ohne Erschwerung führen kann. Der falsche Pass, gesundheitliche Anomalien, ein zu hohes Alter, eine belastete Schufakennung und selbst eine Versicherungslücke von mehr als einem Jahr können Probleme machen.
Die Lösung hartnäckiger Fälle sollte den KV-Spezialisten gelingen. Da bundesweit über 60% der PKV von vielen Agenturen um die Ecke oder Strukturvertrieben mitverkauft werden, kann es Komplikationen geben. Immer hilfreich sind im konkreten Fall schriftliche Erklärungen zum Vorversicherungsverlauf (Régime général d`assurance maladie oder deutscher Auslandsversicherungsschutz?) ein aktuelles ärztliches Attest vom Hausarzt/Zahnarzt, Nachweise zur dienstlichen Laufbahn und dies gepaart mit einem erklärenden Beibrief sollten des Risikoprüfer rechten Daumen auf die grüne Policierungstaste drücken lassen. Concordia übersetzt Eintracht!

Ist eine europäische GKV keine GKV?

Markus Schweighofer @, Mittwoch, 19.08.2009, 09:55 (vor 5578 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank für die ausführliche Antwort an Herrn Röhl. Ich wundere mich nur, wie engstirnig national alle privaten Krankenversicherer zu agieren scheinen.

Bei der Debeka scheint zum Beispiel die französische GKV gleichwertig mit keiner GKV zu sein. Sie würden mich auch ohne medizinische Untersuchung nehmen, wenn ich Wartezeiten akzeptieren würde.

Ich frage mich, wie es diesbezüglich juristisch aussieht. Nehmen wir zum Beispiel das Gesetz VVG § 197 (2). Dort steht:

"Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden oder die aus einem anderen Vertrag über eine Krankheitskostenversicherung ausgeschieden sind, ist die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit anzurechnen, sofern die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zum unmittelbaren Anschluss daran beantragt wird."

Ist das Ansinnen der Debeka, eventuell einen Vertrag mit Wartezeiten abzuschliessen, obwohl ich in der französischen PKV vorversichert bin nicht gesetzeswidrig?

Re: Ist eine europäische GKV keine GKV?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 19.08.2009, 12:53 (vor 5578 Tagen) @ Markus Schweighofer

Wende Dich doch einfach an die http://www.ameli.fr/ und lass Dir das Formular E104 ausstellen. Dies bei der Antragsabteilung concordia oder wo auch immer eingereicht kann die gesamte Entscheidungsfindung verändern muß aber nicht, weil die Privaten eigene Annahmerichtlinien haben - anders dagegen bei der durchgenormten Gesetzlichen. Berichte mal bitte über den Ausgang. Fragen? e-mail et bonne chance!
http://www.guter-rat.de/ratgeber/artikel_unter_14375.html
http://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/e-formular-104/

PKV, die Frankreich nicht mit dem Mars verwechseln

Markus Schweighofer @, Montag, 31.08.2009, 23:51 (vor 5566 Tagen) @ Joachim Röhl

Nach einer mehrwöchigen Irrfahrt durch den Dschungel der PKV habe ich einen unabhängigen Versicherungsmakler zu Rate gezogen. Hätte ich das gleich gemacht, so hätte ich mir unglaublich viel Zeit, Ärger und Geld sparen können. Der unabhängige Versicherungsmakler hat mich ohne Probleme praktisch innerhalb von 24 Stunden versichert. Folgende Gesellschaften haben meine französische Vorversicherung als das, was es ist, nämlich eine Vorversicherung, anerkannt: Deutscher Ring, Victoria und Münchner Verein. Plötzlich hätte sich dann auch die Debeka noch vorstellen können, meine Vorversicherung anzuerkennen (warum nicht gleich?). Entschieden habe ich mich dann für den Deutschen Ring.

Herzlichen Dank noch einmal an Joachim Röhl für seine Tipps, die in die richtige Richtung gingen.

Re: PKV, die Frankreich nicht mit dem Mars verwechseln

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 01.09.2009, 00:24 (vor 5565 Tagen) @ Markus Schweighofer

Merci beaucoup!

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