Familienversicherung - Frage zur Einkommensgrenze von 400,-€ (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Familienversicherung.
Habe bis Ende des Monats noch Elternzeit und wollte mich ursprünglich mit Webdesign selbständig machen, da ich das vorher schon Nebenberuflich tat und es einfach mal wagen wollte.
Nachdem ich mich aber bei meiner Krankenkasse erkundigte, sagten die mir, dass es nicht möglich sei als hauptberuflich selbständiger in der Familienversicherung unterzukommen. Der Mindestsatz für eine Versicherung betrage dann eben 307,-€.
Also dieser Betrag ist mir ehrlich gesagt zu hoch und ich weiss ja noch nicht mal wieviel ich verdienen werde, von dem her meinte die Beraterin ich solle mein Gewerbe am besten wieder abmelden, die Abmeldung bei der Krankenkasse vorlegen und könnte dann in die Familienversicherung wieder rein.
Dürfte aber nicht mehr wie 400,-€ monatl. verdienen!
Die 400,- € sind die jetzt so zu sehen, dass ich den Gesamtverdienst vom Jahr durch 12 teile und da nicht mehr wie 400,- € rauskommen dürfen oder Monat für Monat?
Der zweite Fall wär echt blöd, da mal ein Auftrag von z.B. 1000,-€ reingeht und dann die nächsten beiden Monate z.B. nur je 100,-€...
Was passiert, wenn ich dann doch zuviel verdiene, muss ich dann nachzahlen?
Danke für eure Hilfe!
Thomas75
Re: Familienversicherung - Frage zur Einkommensgrenze von 400,-€
Melde bewußt Dein Gewerbe als nebenberuflich an. Erkläre der Kasse, daß Du unter 15 Stunden pro Woche tätig bist, ein Einkommen weniger 360€ im Monat runter gerechnet erzielst und keinen Angestellten mit Gehalt über 400€ führst. Dann dürfte es zu 95% mit der Weiterführung der Familienversicherung trotz gewerblicher Tätigkeit klappen. Aber Achtung: die Kasse will verständlicherweise Nachweise vom Steuerberater, rückwirkend die Steuerbescheide und falls Du in einem der 3 Punkte falsche Angaben .. darfst Du nachlösen - den Preis hast Du ja schon selbst genannt. Fragen? e-mail
Re: Familienversicherung - Frage zur Einkommensgrenze von 400,-€
du kannst unter folgenden Bedingungen in der Familienversicherung bleiben
=> dein "Gesamteinkommen" ist niedriger als 360 €/Monat - (die 400 €-Grenze gilt nur bei Minijobs) und du kannst 2x im Jahr diese Grenze überschreiten. näheres zum Gesamteinkommen findest du hier: http://www.vdak.de/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/gr_gesamteinkommen.pdf
=> du bist nicht hauptberuflich, sondern nebenberuflich selbständig. näheres zu dieser Unterscheidung findest du hier: http://www.vdak.de/arbeitgeber/Besprechungsergebnisse/be_versicherung/versicherung_23/index.htm
Gruß GKVler