Re: wann verfällt mein Anspruch auf Krankengeld (Krankenkassenrecht)

platon 67, Freitag, 28.08.2009, 07:41 (vor 5565 Tagen) @ Jens

ich sehe das wie Herr Czauderna !

Verjährt ist der Anspruch in keinem Fall.....

Evtl. nagelt man Sie hier wegen fehlender Mitwirkung oder verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit fest ...
Haben Sie im besagten Zeitraum evtl. Briefe der KK ignoriert ??

Bitten Sie Ihre KK um einen entsprechenden Bescheid - hieraus müssen dann die Gründe für die Verweigerung aufgeführt sein ! Und ich wette, da wird von Verjährung nix mehr drinen stehen....

Erst dann kann man beurteilen, ob und ggf. welche Maßnahmen hier geeignet wären den Anspruch evtl. noch durchzusetzen....


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