wann verfällt mein Anspruch auf Krankengeld (Krankenkassenrecht)
Hallo.
Ich hab ein etwas eigenartiges Problem. Ich bin von Januar bis Juni 2008
arbeitsunfähig aufgrund Krankheit gewesen.
Zunächst erhielt ich die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber,
dann wäre ja Krankengeld von der Kasse drangewesen.
Ich hab damals auch alle Unterlagen ausgefüllt und eingeschickt,
die die Kasse von mir wollte. Irgendwie hab ich aber zeitweise
meine Überblick über meine Finanzen vollständig
verloren und alles meine Freundin regeln lassen.
Das ist nun knapp ein Jahr her und erst jetzt hab ich alles
wieder aufgearbeitet. Dabei fiel mir auf das ich nie einen
Cent von der Krankenkasse erhalten habe.
Die Kasse gab auf telefonische Nachfrage an, sie habe
nie die angeforderten Unterlagen erhalten. Und jetzt
sei mein Anspruch auf das Geld verjährt.
Stimmt das?
Was kann ich tun?
vielen dank
Jens
Re: wann verfällt mein Anspruch auf Krankengeld
Hallo,
also, das mit der Verjährung ist Unsinn !!
Es könnte allerdings sein dass der Krankengeldanspruch nicht mehr besteht weil die dafür notwendigen Unterlagen, also Arbeitsunfähifkeitsbrescheinigungen nicht fristgemäß bei der Kasse eingegangen sind.
Gruß
Czauderna
Re: wann verfällt mein Anspruch auf Krankengeld
ich sehe das wie Herr Czauderna !
Verjährt ist der Anspruch in keinem Fall.....
Evtl. nagelt man Sie hier wegen fehlender Mitwirkung oder verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit fest ...
Haben Sie im besagten Zeitraum evtl. Briefe der KK ignoriert ??
Bitten Sie Ihre KK um einen entsprechenden Bescheid - hieraus müssen dann die Gründe für die Verweigerung aufgeführt sein ! Und ich wette, da wird von Verjährung nix mehr drinen stehen....
Erst dann kann man beurteilen, ob und ggf. welche Maßnahmen hier geeignet wären den Anspruch evtl. noch durchzusetzen....