Re: verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Samstag, 29.08.2009, 13:20 (vor 5564 Tagen) @ Daniel B

Hallo,

nein, haben Sie nicht - die Arbeitsunfähigkeit wurde einwandfrei zu spät der Kasse angezeigt deshlab besteht der Anspruch erst mit dem Tag an dem die Kasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.
Es steht übrigens auf jeder Arbeitsunfähigkeitbescheinigung drauf dass diese sofort der Kasse vorglegt werden wollte da ansonsten krankengeldverlust droht. Das ist hier passiet.
PS: wieso hat der Arbeitgeber hier eigentlänger als 6 Wochen (42 Tage) Gehalt gezahlt ??

Gruß


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