verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit (Krankenkassenrecht)

Daniel B @, Samstag, 29.08.2009, 10:05 (vor 5565 Tagen)

ich war für den Zeitraum 13.05 - 19.07.09 Arbeitsunfähig. Da die Entgeltzehlung meines Arbeitgebers am 28.06.09 endete, bestand ab dem 29.06.09 ein Anspruch auf Krankengeld via Kasse.
Habe leider die Arbeitsunfähigkeit der Kasse erst am 10.08.09 schriftlich mittgeteilt.
Jetzt weigert sich die Kasse für den Zeitraum 29.06. - 19.07.2009 Krankengeld zu zahlen! § 49 SGB V.
Habe ich noch möglichkeiten diesen §49 SGB abs.5 zu umgehen??
Danke
Daniel

Re: verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Czauderna, Samstag, 29.08.2009, 13:20 (vor 5564 Tagen) @ Daniel B

Hallo,

nein, haben Sie nicht - die Arbeitsunfähigkeit wurde einwandfrei zu spät der Kasse angezeigt deshlab besteht der Anspruch erst mit dem Tag an dem die Kasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.
Es steht übrigens auf jeder Arbeitsunfähigkeitbescheinigung drauf dass diese sofort der Kasse vorglegt werden wollte da ansonsten krankengeldverlust droht. Das ist hier passiet.
PS: wieso hat der Arbeitgeber hier eigentlänger als 6 Wochen (42 Tage) Gehalt gezahlt ??

Gruß

Re: verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Daniel B @, Samstag, 29.08.2009, 17:14 (vor 5564 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
danke erstmal für die Infos.
Mein Arbeitgeber hat mir für die Dauer von 6 Wochen 42 Tage gezahlt.
Gruß

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