Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten (Krankenkassenrecht)
Habe heute einen Brief meiner Krankenkasse erhalten, dass mein Arbeitgeber aufgrund meiner aktuellen Arbeitsunfähigkeit eine Prüfung der Vorerkrankungszeiten wünscht. Diese Vorerkrankungszeiten wurden mir in dem Schreiben aufgelistet.
Die Krankenkasse schreibt aber, dass Ihr zu diesen Krankheitszeiten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen und ich diese schnellstmöglich nachreichen solle.
Nun meine Frage, wie soll man AU"s für die Krankenkasse nachreichen, wenn man diese nicht mehr besitzt? Mein Arbeitgeber hat übrigens alle von mir erhalten.
Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten
Hallo,
wo sind die denn geblieben ??
Es ist so, der Arbeitgeber hat dieses Recht diese Überprüfung einzufordern damit er ggf. nicht zuviel Lohnfortzahlung leisten muss wegen der gleichen Ekrankung - die Kasse kann diese Überoprüfung nun aber nicht vornehmen weil sie keine Arvbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit den entsprechenden Diagnosen
hat.
Da ist zunächst einmal ggf. der Arbeitgeber der Benachteiligte an der ganzen Sache und Sie müssen sich un ernsthaft fragen lassen wo die
Meldungen für die Kasse abgeblieben sind.
Eine Lösung gibt es trotzdem - die Ärzte, die diese Bescheinigungen ausgestellt haben - von denen kann man (die Kasse) eine Zweitschrift anfordern.
Sollte sich allerdings ergeben dass der Arbeitgeber zuviel Gehalt gezahlt wird, wird er dieses von Ihnen zurückfordern- Sie selbst werden aber kein Krankengeld von der Kasse erhalten weil Sie eben die Arvbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht sofort bei der Kasse eingereicht haben - dann wären Sie der Benachteiligte.
Gruß
Czauderna
Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten
Bei mir war die längste Erkrankung 2 Wochen gewesen, alles andere deutlich kürzer, habe also keinen Krankengeldanspruch erzeugt.
Ich bin ja ehrlich, zweimal hab ich die AU verschlampt ( war aber schon 2008 ) und nie was davon gehört. Die aktuellen wurden von mir aber verschickt. (Falschzustellung, Fehler bei der Post), keine Ahnung. Wenn ich natürlich das ganze mit einer Zweitschrift über den behandelnden Arzt lösen kann, wäre das super, will nämlich keinen Ärger bekommen, weder mit der Krankenkasse, noch mit dem AG.
Danke schonmal für die Informationen!
Re: Prüfung Arbeitsunfähigkeitszeiten
Hallo,
doch, Sie haben bei jeder Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) einen Krankengeldanspruch ausgelöst - der beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung.
Der Krankengeldanspruch ruht nur, solange Arbeitsentgelt bezogen wird und Arbeitsentgelt muss der Arbeitgeber für die gleiche Erkrankung nur insgesamt 6 Wochen innerhalb einer 12-Monatsfrist leisten - genau deshalb hat er wahrscheinlich die Anfrage bei der Kasse gemacht.
Gruß
Czauderna