Re: Vorlage Einkommensteuerbescheid Pflicht? (Krankenkassenrecht)
Herzlich willkommen auch ohne Vorlage des nach §206 im SGB V berechtigt geforderten Bescheides in der höchsten Zahlklasse mit aktuell 606€ oder sogar 628€ inklusive eines mageren Krankengeld von 85€ ab dem 43. Tag! Hast Du noch nie über eine Private nachgedacht, denn da sind zumindestens die eingekauften Leistungen ein Leben lang sicher. Bei der Gesetzlichen weder die Leistung noch der Beitrag. Entschuldige zahlst ja den Höchstbeitrag, aber selbst der ist in den letzten 40 Jahren um 1300% angestiegen, heißt jährlich schlappe 7% Beitragssteigerung. Quelle: http://www.gehrts-finanzservice.de/resources/GKV-Desaster.pdf Fragen? ePost
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- Vorlage Einkommensteuerbescheid Pflicht? -
Martin,
01.09.2009, 14:05
- Re: Vorlage Einkommensteuerbescheid Pflicht? -
Joachim Röhl,
20.09.2009, 09:31
- Re: Vorlage Einkommensteuerbescheid Pflicht? - GKVler, 20.09.2009, 11:10
- Vielen Dank für die gute Unterhaltung -
Charlie Brown,
20.09.2009, 17:30
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung -
Joachim Röhl,
20.09.2009, 20:00
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung -
Gast,
20.09.2009, 23:00
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung - Joachim Röhl, 21.09.2009, 08:04
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung -
Czauderna,
21.09.2009, 10:19
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung -
Joachim Röhl,
21.09.2009, 18:17
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung - GKVler, 21.09.2009, 19:15
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung -
Czauderna,
21.09.2009, 22:45
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung - Joachim Röhl, 22.09.2009, 08:14
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Joachim Röhl,
21.09.2009, 18:17
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung -
Gast,
20.09.2009, 23:00
- Re: Vielen Dank für die gute Unterhaltung -
Joachim Röhl,
20.09.2009, 20:00
- Re: Vorlage Einkommensteuerbescheid Pflicht? -
Joachim Röhl,
20.09.2009, 09:31