Re: Vorlage Einkommensteuerbescheid Pflicht? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 20.09.2009, 09:31 (vor 5542 Tagen) @ Martin

Herzlich willkommen auch ohne Vorlage des nach §206 im SGB V berechtigt geforderten Bescheides in der höchsten Zahlklasse mit aktuell 606€ oder sogar 628€ inklusive eines mageren Krankengeld von 85€ ab dem 43. Tag! Hast Du noch nie über eine Private nachgedacht, denn da sind zumindestens die eingekauften Leistungen ein Leben lang sicher. Bei der Gesetzlichen weder die Leistung noch der Beitrag. Entschuldige zahlst ja den Höchstbeitrag, aber selbst der ist in den letzten 40 Jahren um 1300% angestiegen, heißt jährlich schlappe 7% Beitragssteigerung. Quelle: http://www.gehrts-finanzservice.de/resources/GKV-Desaster.pdf Fragen? ePost


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