Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft (Krankenkassenrecht)

Carl @, Freitag, 18.09.2009, 20:34 (vor 5544 Tagen)

Hallo erst mal,
ich hätte da folgende Frage.Ich lebe seit Juni mit meiner Partnerin und unserem gemeinsamen Kind und der Tochter meiner Partnerin zusammen in einem Haushalt. Meine Partnerin hat bis zu diesem Zeitpunkt Harz 4 erhalten. Nun da Sie keinen Unterhalt mehr erhält, bin ich scheinbar verpflicht nicht nur diesen zu leisten was ich auch für selbstverständlich halte, sondern auch die Leistungen für die Krankenkasse. Eine Mitversicherung bei mir scheint nicht möglich. Außerdem habe ich nun einen Schrieb erhalten in dem ich eine Eides stattliche Erklärung zu unterschreiben habe das ich für diese Leistungen küftig aufkommen werde.
Das kommt mir nun doch ein wenig merkwürdig vor.
Wer kann mir helfen?

Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft

Czauderna, Samstag, 19.09.2009, 10:43 (vor 5544 Tagen) @ Carl

Hallo,
was die Krankenversicherung betrifft gilt, solange keine Heirat erfolgt ist auch eine Mitversicherung der Lebensgefährtin nicht möglich und wenn das Kind nicht das eigene ist, geht auch das nicht.
Erst bei einer Heirat können beide kostenos mitversichert werden.
Diese eidestattliche Erklärung - wer will die haben ?

Gruß

Czauderna

Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft

Carl @, Sonntag, 20.09.2009, 12:08 (vor 5542 Tagen) @ Czauderna

Danke erst mal für die Antwort,
Die Erklärung möchte die Krankenkasse.Aus der Erklärung geht hervor das ich meine Partnerin mit einer Summe xy Unterstütze. Ich denke das sicher gestellt sein soll wer im Falle einer "Nichtzahlung" haftbar gemacht werden kann.

Habe ich das richtig verstanden?
Ich muß für die Partnerin und das Kind die Kosten zusätzlich aufbringen von meinem Nettogehalt?

Gruß Carl

Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 20.09.2009, 12:20 (vor 5542 Tagen) @ Carl

Wie Czauderna schon sagte JA. Aber wo liegt denn das Problem, die Lebensgefährtin hat doch inklusive der beiden Kinder in der GKV nur 136,50€ zu zahlen?

Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft

GKVler, Sonntag, 20.09.2009, 13:47 (vor 5542 Tagen) @ Carl

na ja - sagen wir"s mals so:
deine Lebensgefährtin muss Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen - wo sie das Geld herbekommt ist letztendlich ihre Sache.

ich sehe allerdings keinen Grund, warum DU diese Erklärung unterschreiben solltest

Gruß GKVler

Re: Krankenversicherung bei eheänlicher Lebensgemeinschaft

Czauderna, Sonntag, 20.09.2009, 14:02 (vor 5542 Tagen) @ GKVler

Hallo,
das klingt nach einer "Bürgschaftserklärung" und die würde ich auch nicht unterschreiben.

Gruß

Czauderna

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