Gesundheitsprüfung (Krankenkassenrecht)

Rico @, Samstag, 19.09.2009, 14:50 (vor 5543 Tagen)

Hallo,
ich habe folgendes Problem.

Ich bin zur Zeit Student und habe mich Privat versichert.
Die Gesundeitsfragen hatte ich beim Vertragsabschluss nicht mit der nötigen Sorgfalt beantwortet und hatte dabei z.B. den Heuschnupfen vergessen anzugeben. Als ich die ersten Rechnungen zur Versicherung einreichte, kam darauf in die fristlose Kündigung.
Seidem bin ich nicht versichert, alle Anträge auf eine Neuversicherung in die Studententarife endeten mit einer Absage.
Ich habe die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln, nur ein Beitrag von 570 € ist für mich nicht finanzierbar. Man bekommt ja den Betrag bei bedürftigen halbiert, nur selbst ein Beitrag von 285€ ist bei einem Bafög von 580€ nicht bezahlbar.
Ich habe gehört, dass man beim Sozialamt noch Zuschüsse beantragen kann, gilt das nur für Arbeitslose, oder auch für Studenten die Bafög bekommen?
Denn im Bafög sind ja schon ca 30€ an Krankenkassenzuschüsse eingerechnet.

Wer kann mir aus der Aussichtslosen Situation helfen?

PKV gekündigt

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 20.09.2009, 09:06 (vor 5543 Tagen) @ Rico

Du schreibst ich habe zum Beispiel den Heuschnupfen vergessen, klingt heraus, daß noch weitere Vorerkrankungen vergessen worden sind und dann nur zur Kündigung? oder sogar zur Anfechtung? des Vertrages führten. Entweder Du willst hier anonym Antworten erhalten und gibst die Dinge insgesamt an oder wir stochern im Dunkeln? Denn falls da z.B. Diabetes oder eine onkologische oder sogar psychogene Geschichte im Spiel wären, bräuchte man bei keiner weiteren PKV nach Studententarifen anfragen. Die kosten für den 20jährigen bei signal 78€, bei ruv 88€ und beim münchner verein 90€ plus versicherungsmedizinischem Zuschlag von grob gerechnet 10-20% je nach Gesellschaft bei einer Allergie gegen Blüten, Gräser mit folgendem Heuschnupfen. Beim Jobcenter bekommst Du richtig nur rund 150€ Zuschuss zum Basistarif und würdest sogar nach Erhalt des Regelsatzes immer noch eine Lücke von über 130€ wie auch immer tragen müssen. Stinkende Ungerechtigkeit in der deutschen Sozialpolitik und auch Thema von zumindestens zwei Parteien zur Wahl nächste Woche. Wende Dich doch mal an Deine letzte GKV und mache aufmerksam, daß Du Dich zwar für die komplette Studienzeit befreien lassen hast, aber faktisch und natlos keine Anschlußversicherung zustande gekommen ist - wir in Deutschland die Pflicht zur Versicherung haben. Die langen Augen möchte ich sehen, für Dich gehts um einen gegebenenfalls möglichen Beitrag von 64€ in der Gesetzlichen. Ich frage noch, wie schluderhaft seinerzeit so ein Amateur überhaupt die Gesundheitsfragen ausfüllen konnte und Dir zur studentischen Befreiung überhaupt geraten haben kann? Oder hast Du eventuell fahrlässig oder sogar vorsätzlich falsche Angaben gemacht, ist aber ein anderes Thema. Fragen? ePost

Re: PKV gekündigt

GKVler, Sonntag, 20.09.2009, 11:30 (vor 5542 Tagen) @ Joachim Röhl

wie der Herr Röhl ganz genau weiß, gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht als Student für das gesamte Studium
und die Regelung zur Versicherungspflicht für alle besagt auch ganz klar, dass die letzte Kasse zuständig ist - in dieesem Fall die PKV (Basistarif)
was hat also die GKV noch damit zu tun? die einzige Möglichkeit, nochmals in die GKV reinzukommen, ist es, das Studium aufzugeben/zu unterbrechen (Exmatrikulation) und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
ich fürchte, sonst ist Rico der PKV auf Gedeih und Verderb ausgeliefert...
oder vielleicht weiß der Herr Röhl ja noch eine Möglichkeit, in der PKV eine bezahlbare Krankenversicherung zu bekommen?

Beim Jobcenter bekommst Du richtig nur rund 150€ Zuschuss zum Basistarif und würdest sogar nach Erhalt des Regelsatzes immer noch eine Lücke von über 130€ wie auch immer tragen müssen.

ein Vollzei-Studium bedeutet, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht => daher besteht weder Anspruch auf ALG I noch auf ALG II und damit auch nicht auf den Zuschuss zur Krankenversicherung. Als Ausgleich dafür gibt"s ja BAFöG

Stinkende Ungerechtigkeit in der deutschen Sozialpolitik und auch Thema von zumindestens zwei Parteien zur Wahl nächste Woche.

hääää? was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

Ich frage noch, wie schluderhaft seinerzeit so ein Amateur überhaupt die Gesundheitsfragen ausfüllen konnte und Dir zur studentischen Befreiung überhaupt geraten haben kann?

wahrscheinlich irgendein Versicherungsverkäufer, dem die Provision wichtiger war als die Interessen seines Kunden - hab mal gehört, dass sowas durchaus vorkommt

Gruß GKVler

Re: PKV gekündigt

Rico, Sonntag, 20.09.2009, 15:35 (vor 5542 Tagen) @ GKVler

ok, zur kündigung führten die nichtangabe des heuschnupfens und herzrythmusstörungen. wobei die pkv mich naschrieb und wissen wollte ab wann die ersten beschwerden auftraten. dies beantwortete ich wahrheitsgetreu. daraufhin kam die kündignung. die herzrythmusstörungen würde ich aber eher als herzrasen bezeichnen die ich aller paar jahre bei extremen stress habe. ein kardiologe bestätigte mir dass mit meinem herz alles i.o. ist, und in zukunft da auch nix kommen wird. der heuschnupfen ist auch kein asthma oder so, also ganz normaler heuschnupfen. beide sachen hätte ich beim vertragsabschluss angeben sollen, wobei ich aber nicht absichtlich falschangaben machte. ich habe gelesen, dass man nur bei vorsatz kündigen darf. bei grober fahrlässigkeit kann nur zurückgetreten werden, wenn der vertrag bei angabe der beschwerden nicht zustande gekommen wäre. wobei ich hier denke das man mich wegen dem heuschnupfens trotzdem versichert hätte. das herzrasen ist ja auch nix weiter. und bei fahrlässiger anzeigepflichtverletzung darf gar nicht vom rücktrittsrecht gebrauch gemacht werden. ich denke der §19Abs.2VVG wird wohl von meiner pkv ein bissl extrem angewendet. deshalb werde ich jetzt mit dem anwalt bei der versicherung anschreiben. mal sehn was draus wird, am meisten nervt mich, dass ich keinen versicherungsschutz derzeit habe, und der basistarif für einen studenten nicht bezahlbar ist.

Re: PKV gekündigt

Rico, Sonntag, 20.09.2009, 15:40 (vor 5542 Tagen) @ Rico

außerdem weiß ich nicht, wie ich dann aus dem basistarif von einer anderen versicherung wieder raus komme, wenn ein richter entscheidet das die kündigung zu unrecht ausgesprochen wurde.

denn ein neuer vertrag hat ja wieder neue vertragsrechte und einfach so wechseln kann man ja auch nicht.

denkt ihr, ich soll noch ein paar versicherungen anschreiben um zu versuchen in die studentische versicherung reinzukommen?
irgendwie will mich jetzt keiner versichern, weil ich gekündigt wurde.

Re: PKV gekündigt

Shoppingqueen, Sonntag, 20.09.2009, 16:06 (vor 5542 Tagen) @ Rico

Hallo,

und Dein nächstes Problem kommt auch: Die Exmatrikulation aufgrund fehlender Krankenversicherung ...

Irgendwie ist es immer die selbe Leier - nur ein wenig vergessen, ist doch nicht so schlimm.

Ich denke, Du suchst Dir einen lukrativen Nebenjob, damit Du Deine Basis-PKV-Versicherung künftig bezahlen kannst.

LG, Shops

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