Nach Auslandsaufenthalt in die GKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nach 4 Jahren Ausland (Asien) kehren meine Lebensgefährtin und ich nun wieder nach Deutschland zurück. Hierbei stellt sich für uns nun folgende Frage, was passiert mit den KVs?
Da ich wieder in ein geregeltes Angestelltenverhältnis wechsele, sollte ich nach SGB V § 9 Abs. 5, wieder in die GKV wechseln können. Auch für den Fall, das ich dort nur freiwillig versichert bin.
Meine Lebensgefährtin ist zurzeit arbeitsuchend. Gibt es irgendeine Möglichkeit sie wieder in ihrer alten GKV zu versichern, oder muss sie in der PKV bleiben?
Es besteht leider keine Anwartschaft für die GKV, nur für die PKV (Tarifwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung).
Wie sieht es nach unserer Hochzeit aus? Kann ich sie dann einfach in der GKV mitversichern?
Bin für jede Info dankbar.
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