Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

kringeline, Montag, 21.09.2009, 09:11 (vor 5542 Tagen)

Bisher bin ich mit meinem Ehepartner familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Seit diesem Jahr habe ich zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einer Erbengemeinschaft.Diese Einkünfte schwanken, liegen aber definitiv über diesen 360,-- Euro im Monat. Zusätzlich habe ich einen Minijob mit mtl.400,-- Euro.Meine Frage:
Bleibe ich in der Familienversicherung und wir müssen nur mehr zahlen, obwohl mein Ehepartner mit seinem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet?Muss ich mich separat versichern und mit welcher Höhe wird das schwankende Einkommen ( aus V.+V.) berücksichtigt?Den Einkommensteuerbescheid kann ich ja immer erst im Folgejahr vorlegen.
Macht es dann Sinn, dass eigene Arbeitsverhältnis in ein Sozialversicherungspflichtiges umzustelllen?
Vielen Dank für Infos.

Re: Familienversicherung

Czauderna, Montag, 21.09.2009, 10:22 (vor 5542 Tagen) @ kringeline

Hallo,
ja, die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung werden überschritten deshalb muss eine eigene Mitgliedschaft begründet werden, und ja, es macht Sinn denn 400,00 € Job
in einen sozialversicherungspflichtigen Job umzuwandeln (wenn der Arbeitgeber mitspielt - und bei beispielsweise 410,00 € mtl. Brutto sollte es das tun - ist es für ihn auch von Vorteil).
Dann bleiben die sonstigen einnahmen unberücksichtig.
Gruß
Czauderna

Re: Familienversicherung

kringeline, Montag, 21.09.2009, 13:44 (vor 5541 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank! Das ist ja interessant.
Frage:Wenn eine eigene Mitgliedschaft (ohne sozialversicherungspflichtigen Job) mit den Mieteinnahmen begründet wird, in welcher Höhe wird man "eingestuft"? Muss man den Feststellungsbescheid vorlegen? Und ggfalls Krankenkassenbeitrag nachzahlen?
Vielen Dank im Voraus
Kringeline

Re: Familienversicherung

Czauderna, Montag, 21.09.2009, 14:36 (vor 5541 Tagen) @ kringeline

Hallo,
ja, die Kasse wird wahrscheinlich den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid verlangen - was das Ende der Familienversicherung betrifft kommt es auch auf die Kasse an, d.h.
ermittelt die Kasse das genaue Ende der Familienversicherung, also ab wann die Einkommensgrenze überschritten wurde dann wird es zur Nachzahlung kommen ansonsten wird das mit der eigenen Mitgliedschaft ab Bekanntgabe gemacht werden.
Gruß
Czauderna

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