Forderungen der AOK (Krankenkassenrecht)
Nina, Mittwoch, 07.10.2009, 10:06 (vor 5525 Tagen)
Kann mir jemand einen Rat geben?
Ich hab am Februar 2009 mein Studium beendet und die student. Versicherung lief bis Ende des Semesters (Febr. 2009), danach hatte ich einen sozialvers. Job in Aussicht, der erst am 02.03. beginnen sollte, sich dann aber auf 09.03. verschoben hat. Damals habe ich das der AOK gemeldet und man teilte mir am Telefon mit, dass die "eine Woche dazwischen da kein Problem sei, da es eine Nachwirkzeit von 4 Wochen gebe" (Zitat der Sachbearbeiterin).Nun habe ich Post bekommen und soll mich erklären, wie ich in dieser Zeit vom 01.03. bis 08.03. versichert war.
Kann das sein? Hätte ich mich für diese Zeit versichern müssen, ich hab ja schließlich nachgefragt und man hat mich nicht aufgeklärt?
Wie hoch werden die Kosten für Nachzahlung sein`?
Re: Forderungen der AOK
general1983, Mittwoch, 07.10.2009, 10:28 (vor 5525 Tagen) @ Nina
Hallo Nina,
solltest Du in dem fraglichen Zeitraum definitiv keine Leistungen in Anspruch genommen haben, gäbe es nur eine Möglichkeit, der Nachzahlung zu entkommen:
Fragebogen ausfüllen und draufschreiben, Du warst im Ausland......am besten ganz weit weg (ausserhalb der EU!).
Ansonsten kostet Dich der Spass ca. 40€.
Grund für das Vorgehen der AOK ist die Versicherungspflicht in Deutschland seit dem 01.04.2007, wonach niemand mehr aus der GKV nicht mal einen Tag ohne Versicherung sein darf.
Es sei denn.....siehe oben)))
Re: nicht versichert
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 07.10.2009, 14:11 (vor 5525 Tagen) @ general1983
Auch bei den Privaten achtet man mit Argusaugen auf jeden abtrünnig Nichtversicherten. Der quasi "versicherungsrechtliche Befehlsnotstand" herrscht seit Ullas Abtritt immer noch - es sei denn die Gelben können einiges durchsetzen und neben dem auch bei den Kassen ungeliebten Fonds auch gleich die Zwangsversicherung zumindestens für Selbständige und freiwillige Mitglieder abschaffen. Und da offenbar viele in ihrer finanziellen Not zwischen "zuviel für HIV" und "zu wenig für horrende Nachzahlungen" einfach angeben, daß sie im Ausland gewesen sind, will man nun auch verstärkt die meldeamtliche Anmeldung sehen, in der nächsten Stufe die vorhergehende Abmeldung mit Ausweis- bzw. Passkopie bei Aufenthalt im Nicht-EU-Gebiet und in Verdachtsfällen wird alles sogar durch eine EMA-Abfrage überprüft. Fragen? ePost
Re: nicht versichert
Nina, Mittwoch, 07.10.2009, 14:34 (vor 5525 Tagen) @ Joachim Röhl
Ja, ist ja klar, dass sie einen Nachweis brauchen und das prüfen werden.
Ich werde dennoch erstmal bei der Argumentation bleiben, die mir die Bearbeiterin vorgegeben hat - schließlich hat sie mir defacto eine falsche Auskunft gegeben.
Mhm.
Re: nicht versichert
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 07.10.2009, 15:04 (vor 5525 Tagen) @ Nina
Ich hab das so ausführlich beschrieben, weil hier auch viele anonym mitlesen und in ihrer Not einfach Wege suchen. Denn erstmal bei der Kasse vorstellig läuft dann die Maschinerie unaufhaltsam an -> http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/anlage_1_anzeige_pflichtversicherung_s1_2.pdf
Re: nicht versichert
Targot, Mittwoch, 07.10.2009, 15:31 (vor 5525 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo zusammen,
insgesamt sehe ich eure Problematik gar nicht! Nina wird nicht einen Cent nachzahlen müssen und die Aussage der AOK entspricht der Wahrheit. Lt. Empfehlung des Spitzenverbandes Bund wird eine Versicheruntg nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (die allseitsbeliebte Versicherung der Nichtversicherten) nur dann durchgeführt, wenn innerhalb eines Monats nach Ausscheiden aus der Versicherung keine Versicherungspflicht erneut eintritt (gerade wegen dem von der AOK zu Recht kungetanem nachgehendem Leistungsanspruch).
Erst wenn länger als einem Monat eine Unterbrechung existiert wird eine derartige Versicherung durchgeführt und dann jedoch seit dem Ausscheiden.
Alle Krankenkassen agieren nach dieser Handlungsempfehlung.
Re: nicht versichert
Nina, Mittwoch, 07.10.2009, 16:16 (vor 5525 Tagen) @ Targot
Targot: Das klingt danach, als würden die Krankenkassen eine "Kulanzzeit" zulassen.
Allerdings verstehe ich nicht so recht, was der Paragr. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V dazu aussagt.
Außerdem versteh ich dann auch nicht, warum mir die AOK dann so auf die Pelle rückt, wenn sie nichts verlangen kann. Ich möchte auch nochmal auf das PS in meinem Brief,den ich von der KV bekommen habe, hinweisen: "Besitzen Sie für die Zeit keinerlei Absicherung im Krankheitsfall, tritt die neue Versicherungspflicht verbunden mit einer Beitragszahlung auch rückwirkend ein."
???
Re: nicht versichert
targot, Mittwoch, 07.10.2009, 16:28 (vor 5525 Tagen) @ Nina
Hallo Nina,
der § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sagt hierzu gar nichts, dennoch habe ich den Hinweis des Spitzenverbandes hier schwarz auf weiss.
Der Grund, warum die AOK dir auf die "Pelle" rückt liegt im neuen Wahlrecht begründet: Mit jeder mindestens einen Tag dauernden Unterbrechung der Versicherung hast du ein komplett neues Wahlrecht zu einer Krankenkasse deiner Wahl. Die AOK (und natürlich auch die anderen Kassen) sind hier gefordert bei derartigen Unterbrechungen sehr schnell zu klären, inwieweit du z. B. bei einem Arbeitgeber eine neue Beschäftigung beginnst um hier sicherzustellen, das du auch Mitglied der AOK bleibst.
Naja, und der letzte Satz ist selbstverständlich für den Fall, dass du eine Unterbrechung von mehr als einem Monat hast (hier die Regelungen bei Unterbrechungen unter/über einem Monat in eine verständliche PS-Zeile zu kleiden war bestimmt unmöglich). Außerdem wird er u. U. die angeschriebenen Kunden veranlassen, das Schreiben nicht einfach wegzulegen sondern schnellstmöglich zu beantworten.
Habe gerade im übrigen mit meinen Kollegen der AOK telefoniert und habe mir meinen Forumsbeitrag bestätigen lassen.
Also: keine Bange, keine Cent Rückzahlung wartet auf dich. Wir können aber gerne um eine LKW-Ladung Erdnüsse wetten!
Re: nicht versichert
Nina, Donnerstag, 08.10.2009, 15:07 (vor 5524 Tagen) @ targot
Vielen Dank, targot!
Habe mich gerade bei der AOK erkundigt, der nachgehende Versicherungsschutz hat bei mir gegriffen und ich muss nichts befürchten! Puh! Bin ich froh.
Danke euch allen für die rege Beteiligung am Problemlösungsprozess!!
Re: Forderungen der AOK
Nina, Mittwoch, 07.10.2009, 14:11 (vor 5525 Tagen) @ general1983
Danke für deine schnelle Antwort.
Das mit dem Auslandsaufenthalt ist aber sicher nachzuweisen??
Außerdem hab ich ja mit der AOK-Mitarbeiterin telefoniert und nachgefragt... keiner hat mich darauf hingewiesen..
Re: Forderungen der AOK
general1983, Mittwoch, 07.10.2009, 17:04 (vor 5525 Tagen) @ Nina
offiziell kann ein Kassen-Mitarbeiter darauf ja auch nicht hinweisen. Aber Dein Fall ist absolut vertretbar und einem Mitglied gegenüber im "Einzelfall" ein Stück Service- und Beratungsqualität.
Auch von Deiner Seite her ist der finanzielle Nachteil ja nicht allzu hoch. Da gibt es wesentlich krassere Fälle, da hat der Gesetzgeber auch nicht genau nachgedacht.
Ich würde es einfach mal so probieren. Vielleicht ist die AOK ja froh, Dich weiterhin als gut-zahlendes Mitglied betreuen zu dürfen.