Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? (Krankenkassenrecht)

M.Messing @, Freitag, 16.10.2009, 06:24 (vor 5516 Tagen)

Hallo, folgendes Problem: Vor einigen Jahren bin ich zu meiner Freundin gezogen da ich hier auch einen neunen Job fand sollte nun ein neus Leben beginnen, die Voraussetzungen schienen gut. Derzeit war ich bei der AOK versichert.Die Kinder meiner Freundin (heute 10 und 13 Jahre alt) waren irgendwann den schulischen Anforderungen nicht mehr gewachsen und und sackten mehr und mehr ab. Da wier beide berufstätig waren war es über eine lange Zeit hinweg wirklich schwierig meine Schichten derart zu planan, dass wenigstens ich bei ihnen war, während meine Freundin von 5 bis 14 Uhr arbeitete. (Andere Schicht ging bei ihr nicht!) Es kam wie es kommen mußte mein Arbeitgeber ging hier den Bach herunter und ich wurde arbeislos. Zur selben Zeit stellte sich heraus, dass beide Kinder unter ADHS litten, was sowohl die schulischen Leistungen als auch das "miteinander" der beiden zur Tortur werden ließ! Es wäre schier UNMÖGLICH die Kinder morgens ihren Tagesablauf selbst, ohne die Anwesenheit von mir oder der Mutter, zu organisieren! Ich entschloss mich, da ich ja eh arbeitslos war, den Kindern zu widmen - "irgendwie kommen wir finanziell mit ihrem Einkommen schon über die Runden". Das klappte auch irgendwie. Beide Kinder sind mithilfe ihrer Medikamente (und meinem derzeitigem Zutun ... was sie eigentlich gar nicht mehr brauchen) "schulisch" auf dem besten Weg - sie schreiben überwiegend gute bis sehr gute Noten und auch das "Miteinander" (auch mit altersgenossen) ist viel besser geworden. Es hat sich wirklich gelohnt das ich morgens und nachmittags (direkt nach der Schule) da war! Doch eines habe ich dabei völlig verdrängt - mich selbst! Dadurch weil ich offiziell nicht "arbeitslos" war/bin, habe ich auch keine KV! Hätte ich mich derzeit arbeitsuchend gemeldet, hätte ich natürlich JEDEN Job annehmen müssen der sich mir geboten hätte - doch wer hätte sich dann um die Kids gekümmert? Wir können von Glück reden das meine Freundin ihren Job noch immer hat, vielen ihrer langjährigen Kollegen wurde aufgrund "innerbetrieblicher Umstände" schon gekündigt. Selbst jene unter ihnen welche über 20 Jahre im Betrieb sind (so wie sie selbst) mußten gehen! Jetzt, da seit Januar KV - VERSICHERUNGSPFLICHT besteht, habe ich das Problem voraussichtlich auch noch bestraft zu werden nur weil wir in der Bredouille waren/sind das sich einer um die Kinder kümmert! Wie schätzt ihr die Situation ein? Was wird passieren wenn ich mich nun KV versichern will?

Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen?

Thorben, Freitag, 16.10.2009, 15:57 (vor 5516 Tagen) @ M.Messing

Wenn Sie zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied waren, beginnt ihre Versicherung dort von Gesetzes wegen am 01.04.2007.
Die von Ihnen angesprochene Versicherungspflicht "seit Januar" ( 2009) betrifft die zuletzt privat Versicherten.
Die gesetzliche Versicherungsmitgliedschaft besteht nach § 5 Abs. 1 Satz 13 des SGB V kraft Gesetzes . Die "Anmeldung" bei der Krankenversicherung hat nur feststellenden Charakter.
Es können Säumniszuschläge in der Höhe von 5% pro Monat (!) für die bereits ausstehenden Beiträge anfallen.
Dies ist geregelt in § 24 Abs. 1a des SGB IV.
Daher lohnt es sich , die Grauzone zeitig zu verlassen.
Von der Sozialversicherung werden Sie auch in Ihrer besonderen Situation ernsthaft keinen Rabatt erwarten können. Ebensowenig wie beim Energieversorger oder beim Bäcker um Ecke. Eine Strafe ist dies nicht.

Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen?

Bodi, Freitag, 16.10.2009, 19:39 (vor 5516 Tagen) @ Thorben

Wenn die Kasse nachfordert (was sie im Falle einer eigenen Meldung bzw. Mitwirkung sicher tun wird):

Einen Ermäßigungsantrag nach § 186(11) SGB V kann und sollte man immer versuchen. Die Kulanz der Kassen ist jedoch sehr unterschiedlich. Manche kommen mit einer relativ geringen Nachzahlung von 40 EUR/Monat oder in Härtefällen mit einem vollständigen Erlass davon.

Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 16.10.2009, 21:50 (vor 5516 Tagen) @ Thorben

Vielleicht können die Kollegen der GKV bitte mal sehen, ob meine Berechnungen zur Strafzahlung korrekt sind: ab Versicherungspflicht 1.April 2007 bis 1.Oktober 2009 sind gesamt 31 Beitragsmonate offen, die sicher mit mindestens 136€ als freiwilligem Mitglied, weil "beschäftigungsloser" Hausmann zu einer Beitragsschuld von 4216€ führen.

Für den ersten Monat 4216€ mal 1% durch 100 = 42€
Für dreißig Restmonate 4216€ mal 5% durch 100 = 6324€
Gesamtforderung additiv 6366€

Anm. wenn er jetzt zur GKV geht, ist sein Fall erfaßt und wenn er Glück hat, wird gestundet oder niedergeschlagen oder eben auch nicht .. da ich immer nur von hohen und für die meisten Selbständigen nicht bezahlbaren Summen höre, gäbe es wie bei anderen nur die Notlösung vorerst bei der PKV anzuklopfen, denn die fordert nur ab 1.Februar 2009 insgesamt acht Monate nach und sobald der erste versicherungspflichtige Job kommt, gehts zurück in die GKV, falls man unter 55 ist. Und sollte der Zeitraum vor Februar doch noch geprüft werden, bleibt dann immer noch die Nachzahlung, die Summe wird sich aber nicht erhöhen und Herr M. kann schon mal ansparen. Das Thema hatten wir auch schon mal heftig emotionsgeladen mit Martin unter der Überschrift Versicherungspflicht ab 1.4.2007 im Forum 2 diskutiert

Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen?

Thorben, Samstag, 17.10.2009, 02:23 (vor 5516 Tagen) @ Joachim Röhl

Sehr geehrter Herr Röhl,

Ihre 6324€ ergeben sich als Betrag allein für die Zinsen, wenn ein Betrag von 4216€ über 30 Monate mit 5% pro Monat ( ohne Zinseszins ) geschuldet würde.

Dies ist hier nicht der Fall.
Der geschuldete Gesamtbeitrag baut sich erst über die Zeit auf, jeder einzelne Beitrag hat seine eigene Laufzeit.

Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 17.10.2009, 08:52 (vor 5515 Tagen) @ Thorben

Welcher Sozialversicherungsfachangestellte kann für alle mal nachvollziehbar die Schuldsumme errechnen - scheint ein weites Feld zu sein, wo offensichtlich auch im Sozialrecht versierte Rechtsanwälte stolpern können siehe http://www.frag-einen-anwalt.de/Säumniszuschläge-107-__f45892.html

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