Re: Frage zum Arbeitgeberzuschuß ? (Krankenkassenrecht)
das ist korrekt
der "allgemeine Beitragssatz" (maßgeblich für Arbeitnehmer) beträgt seit 01.07.2009 14, 9%.
Das sind ein Arbeitgeberbeitrag von 7%, der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 7,9% vom Bruttolohn.
Gruß GKVler
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- Frage zum Arbeitgeberzuschuß ? -
Dani,
16.10.2009, 10:21
- Re: Frage zum Arbeitgeberzuschuß ? - GKVler, 18.10.2009, 22:54