Re: Frage zum Arbeitgeberzuschuß ? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 18.10.2009, 22:54 (vor 5514 Tagen) @ Dani

das ist korrekt

der "allgemeine Beitragssatz" (maßgeblich für Arbeitnehmer) beträgt seit 01.07.2009 14, 9%.

Das sind ein Arbeitgeberbeitrag von 7%, der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 7,9% vom Bruttolohn.

Gruß GKVler


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum