Re: Frage zum Arbeitgeberzuschuß ? (Krankenkassenrecht)
das ist korrekt
der "allgemeine Beitragssatz" (maßgeblich für Arbeitnehmer) beträgt seit 01.07.2009 14, 9%.
Das sind ein Arbeitgeberbeitrag von 7%, der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 7,9% vom Bruttolohn.
Gruß GKVler