Re: Frage zum Arbeitgeberzuschuß ? (Krankenkassenrecht)

GKVler, (vor 5858 Tagen) @ Dani

das ist korrekt

der "allgemeine Beitragssatz" (maßgeblich für Arbeitnehmer) beträgt seit 01.07.2009 14, 9%.

Das sind ein Arbeitgeberbeitrag von 7%, der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 7,9% vom Bruttolohn.

Gruß GKVler


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