Frage zum Arbeitgeberzuschuß ? (Krankenkassenrecht)
ich hätte eine Frage zum Arbeitgeberzuschuß.
Seit 1 Jahr bin ich von der Versicherungspflicht befreit.
Jetzt habe ich meine Arbeitszeit reduziert.
Ich dachte immer, daß der Arbeitgeber weiterhin 50 Prozent der Versicherungsbeitrages bezahlt bis zur Beitragsbemessungsgrundlage bezahlt.
Auf meiner letzten Gehaltsabrechnung musste ich feststellen,
daß er mir nur 7 Prozent auf mein jetzt reduziertes Gehalt dazu gibt.
Ist das korrekt ?
Danke für Eure Hilfe.
Re: Frage zum Arbeitgeberzuschuß ?
das ist korrekt
der "allgemeine Beitragssatz" (maßgeblich für Arbeitnehmer) beträgt seit 01.07.2009 14, 9%.
Das sind ein Arbeitgeberbeitrag von 7%, der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 7,9% vom Bruttolohn.
Gruß GKVler