Krankengeld <=> Wochenend-Lücke bei AU-Bescheinigungen (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir ist seit August krankgeschrieben und müsste demnach schon längst Anspruch auf Krankengeld haben. Ihre Krankenkasse verweigert es jedoch, weil eine der Krankmeldungen von Montag bis Freitag ging, die nächste dann aber erst ab Montag gültig war. Somit besteht - für die Krankenkasse - also keine lückenlose Arbeitsunfähigkeit und damit kein Grund, Krankengeld zu zahlen (zumindest nicht für den entsprechenden Zeitraum).
Der normale Verstand sagt eigentlich, daß zwischen (!) zwei Folge-Krankschreibungen ein Wochenende liegen kann, denn a) hat dort der Arzt keine Sprechstunde um sich weiter krankschreiben zu lassen und b) ist es am Montag danach sowieso (erneut) eine Folge-Krankschreibung, sprich das eine baut auf dem anderen auf und es ist demnach halt keine Lücke vorhanden.
Aber wie so häufig kommt man da mit gesundem Menschenverstand und einem gewissen Gerechtigkeitsempfinden nicht weiter, oder etwa doch?
Re: Krankengeld <=> Wochenend-Lücke bei AU-Bescheinigungen
Nach den geltenden AU-Richtlinien ist eine Arbeitsunfähigkeit auch an arbeitsfreien Wochenenden und Feiertagen vom Arzt zu bescheinigen (wenn denn tatsächlich auch AU vorliegt). Wenn der Arzt Montags eine Erstbescheinigung ausstellt und ggf. noch ein Diagnosewechsel vorliegt, ist die Sache sowieso eindeutig. Bei Arbeitslosen beginnt die 6-Wochenfrist nach § 126 SGB III ab Montag wieder neu.
Aufgrund Ihrer Fallschilderung handelt es sich wohl um einen formalen Fehler des Arztes.