Krankengeld <=> Wochenend-Lücke bei AU-Bescheinigungen (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir ist seit August krankgeschrieben und müsste demnach schon längst Anspruch auf Krankengeld haben. Ihre Krankenkasse verweigert es jedoch, weil eine der Krankmeldungen von Montag bis Freitag ging, die nächste dann aber erst ab Montag gültig war. Somit besteht - für die Krankenkasse - also keine lückenlose Arbeitsunfähigkeit und damit kein Grund, Krankengeld zu zahlen (zumindest nicht für den entsprechenden Zeitraum).
Der normale Verstand sagt eigentlich, daß zwischen (!) zwei Folge-Krankschreibungen ein Wochenende liegen kann, denn a) hat dort der Arzt keine Sprechstunde um sich weiter krankschreiben zu lassen und b) ist es am Montag danach sowieso (erneut) eine Folge-Krankschreibung, sprich das eine baut auf dem anderen auf und es ist demnach halt keine Lücke vorhanden.
Aber wie so häufig kommt man da mit gesundem Menschenverstand und einem gewissen Gerechtigkeitsempfinden nicht weiter, oder etwa doch?