Wodurch ist eine GKV-Mitgliedschaft rechtsgültig? (Krankenkassenrecht)

jabs, Montag, 26.10.2009, 16:01 (vor 5506 Tagen)

Ich brauche euren Rat!
Ein Berufsberater der AOK hatte mir bei einem vereinbarten Hausbesuch nebenbei die Mitgliedschafts-Erklärung aufgeschwatzt. Ich bin 18 und noch bei meinen Eltern (ebenso AOK)mitversichert. Das Formular habe ich dann leichtsinnig unterschrieben. Ich habe nicht vor, dort ab ausbildungsbeginn versichert zu bleiben. Zu dem Zeitpunkt wusste ich nichts über mein Wahlrecht bei den KK. Müsste ich einem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen, ich sei bei der AOK versichert?

lg,
Jan.

Re: Wodurch ist eine GKV-Mitgliedschaft rechtsgültig?

Czauderna, Montag, 26.10.2009, 20:44 (vor 5506 Tagen) @ jabs

Hallo,
solange die Mitgliedschaft noch nicht begonnen hat kannst Du deine Unterschrift widerrufen. Im anderen Falle bis Du grundsätzlich 18 Monate an deine Unterschrift gebunden.

Gruß

Czauderna

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