Krankenversicherungs-Chaos (Krankenkassenrecht)

Hilfesuchend, Freitag, 30.10.2009, 22:37 (vor 5502 Tagen)

Hallo liebe Wissende,

ich habe eine Frage (oder eher mehrere, wir sind ein schwerer Fall) an euch, die sehr kompliziert ist, fürchte ich.

Seit heute ist bei uns das Krankenversicherungschaos ausgebrochen, nachdem ich mit meiner Krankenversicherung telefoniert habe. Ich versuche das mal in eine gewisse Ordnung zu bringen.

Seit 2005 bin ich mit kleinen Unterbrechungen studentisch krankenversichert. Auf Anträgen und Studienbescheinigungen steht und stand immer die Art meines Studiums: Promotionsstudium. Ich wurde aufgenommen, mehrmals wieder, da ich zum Beispiel zeitweise an der Uni eine Stelle hatte bzw. ein Jahr lang über meinen Mann familienversichert war, während der in Deutschland gearbeitet hat. Heute habe ich nun erfahren, dass ich garnicht studentisch krankenversichert sein dürfte und ich nun mit hohen Nachzahlungen rechnen muss. Ich bin schwer geschockt!
1. Frage
Kann ich mich irgendwie dagegen wehren, es war nicht mein Fehler, dass ich falsch versichert war, die Krankenkasse hat ja alle Informationen gehabt, nur wohl leider falsch bearbeitet.

Weiter geht es noch komplizierter. Seit Ende September ist mein Mann mit über mich versichert, da er im Ausland seinen Job verloren hat und hier jetzt erstmal klären muss, inwiefern und was das Arbeitsamt übernimmt. Beim Nachlesen bin ich auch noch so manch andere Hürde gestoßen: Die Versicherungspflicht!
Mein Mann war bis August 2007 in Deutschland beschäftigt, dann in 3 verschiedenen Ländern (zwei davon nicht in der EU) und kurze Zeit ohne Vertrag (aber nicht arbeitslos gemeldet). Es bestand in keinem der Länder eine Versicherungspflicht für ihn und immer hat der Arbeitgeber die Absicherung im Krankheitsfall übernommen, also keine gesetzliche Krankenversicherung. ABER unser erster Wohnsitz war immer in Deutschland, auch wegen der Pendelei.
2. Frage:
Wie ist das mit der Versicherungspflicht für (unechte) Grenzgänger geregelt? Wohnsitz, Familie und Lebensmittelpunkt in Deutschland, aber Job und meist auch Aufenthalt im Ausland?
Was kommt jetzt auf uns zu? Hätte er seit dem 1.1.2009 in Deutschland krankenversichert sein müssen, womöglich schon seit 2007? Wenn ja, beim wem und zu welchen Konditionen (hatte im Ausland ein hohes Einkommen)?

Und vor allem: Was machen wir jetzt? Wie gehen wir am besten vor? Welche Optionen haben wir, uns (und unsere kleine Tochter) zu versichern? Rückwirkend?

Ich blicke garnicht mehr durch und wenn man jemanden fragt (ich heute meine Krankenversicherung zum Beispiel) scheinen auch die schnell den Überblick zu verlieren, weil der Fall wohl so ungewöhnlich ist!

In großer Hoffnung auf Hilfe,
liebe Grüße
Barbara

Re: Krankenversicherungs-Chaos

GKVler, Samstag, 31.10.2009, 17:20 (vor 5501 Tagen) @ Hilfesuchend

Hallo Barbara

so unmöglich ist er gar nicht...

die Frage ist zunächst mal, ob du immer alle Angaben korrekt gemacht hast und der Kasse alle Angaben gemacht hat, die sie haben wollte. Wenn ja, hat die Kasse und nicht du wahrscheinlich das Problem. Beruf dich bei deiner Kasse auf diesen Paragrafen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

Und sag ihnen, dass du dich darauf verlassen hast, dass sie dich richtig beraten und auch die Einstufung korrekt vornehmen.

und was deinen Mann angeht, ist hier die passende Vorschrift: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
(Abs. 1 Nr. 13) - wie du siehst, betrifft die Vorschrift nur Personen, die "keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben". Wie du schreibst, war dein Mann ja krankenversichert. Also betrifft diese Versicherungspflicht ihn nicht.

Damit ich was zur Familienversicherung deiner Tochter sagen kann, müsste ich noch das Einkommen deines Mannes kennen...

Gruß GKVler


Re: Krankenversicherungs-Chaos

Hilfesuchend, Montag, 02.11.2009, 10:29 (vor 5499 Tagen) @ GKVler

Vielen vielen Danke!!

Das hat schon sehr viel Licht ins Dunkel gebracht!

Inwiefern ist/ war die Mitversicherung meiner Tochter abhängig vom Gehalt meines Mannes? Er ist war nicht durch eine Krankenversicherung (im engeren Sinne) abgesichert, sondern durch eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten begleicht.
Könnte es da rückwirkend Probleme geben?

Viele Grüße
Barbara

Re: Krankenversicherungs-Chaos

Hilfesuchend, Montag, 02.11.2009, 10:57 (vor 5499 Tagen) @ GKVler

Nachtrag:
Ich sollte noch erwähnen, dass ich mit meiner Tochter in der Regel in Deutschland bleibe und nur auf Besuch ins jeweilige Land fahre/gefahren bin...

Re: Krankenversicherungs-Chaos

GKVler, Montag, 02.11.2009, 23:00 (vor 5499 Tagen) @ Hilfesuchend

Hallo

wenn dein Mann

1. nicht gesetzlich krankenversichert ist (hört sich für mich so an)
und
2. der Vater deiner Tochter ist (davon gehe ich aus, erwähne es aber trotzden der Vollständigkeit halber)
und
3. das Einkommen deines Mannes höher ist als 48.600 €/Jahr (4.050 €/Monat)

dann kann deine Tochter nicht familienversichert werden. Daher ist auch das Einkommen deines Mannes relevant.

Gruß GKVler

Re: Krankenversicherungs-Chaos

Hilfesuchend, Mittwoch, 04.11.2009, 23:39 (vor 5497 Tagen) @ GKVler

Danke für die weiteren Antworten!

@GKVler
Aber wie versichere ich meine Tochter denn dann, wenn nicht durch eine Familienversicherung?

Re: Krankenversicherungs-Chaos

GKVler, Donnerstag, 05.11.2009, 10:22 (vor 5496 Tagen) @ Hilfesuchend

wenn deine Tochter keinen Anspruch au Familienversicherung, kann sie freiwillig versichert werden. Das kostet aber im Gegensatz zur Familienversicherung Geld, ca. 138 €/Monat (habe den genauen Betrag leider nicht im Kopf).
Voraussetzung ist, dass sie das letzte Jahr in der GKV krankenversichert war.

Gruß GKVler

Re: Krankenversicherungs-Chaos

KaJoe @, Dienstag, 03.11.2009, 14:08 (vor 5498 Tagen) @ Hilfesuchend

Hallo Barbara,
mein Mann war auch im Ausland arbeiten, deshalb kann ich Dir folgendes sagen.
Wenn der Arbeitgeber und der Arbeitseinsatz im Ausland ist,ist man im jeweiligen Land versichert. Die Ehepartner bleiben in Deutschland versichert. Wenn keine Pflichtversicherung besteht, über eine freiwillige Versicherung.Die Zeiten, die dort jeweils zurückgelegt worden, werden hier als Anrechnungszeiten anerkannt. Arbeitslosengeldanspruch besteht hier in Deutschland, es müssen nur die Zeiten mit einem bestimmten Formular nachgewiesen werden.

Wegen der Forderungen der Krankenkasse würde ich mich notfalls anwaltlich beraten lassen. Nicht alles, was die Krankenkassen schreiben, hat auch seine Richtígkeit. So jedenfalls unsere Erfahrungen.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich bei Email.

Viele Grüße

ka.

Re: Krankenversicherungs-Chaos

ratte1, Mittwoch, 04.11.2009, 08:32 (vor 5498 Tagen) @ KaJoe

Hallo,

die Aussage KaJoe kann nicht so unkommentiert stehen bleiben. Es kommt bei der Anrechnung /Übertragung von Ansprüchen aus der Beschäftigung im Ausland darauf an, ob es sich um EU- bzw. sogenannte Abkommensstaaten handelt oder nicht.

Nähere Infos findet man hierzu auf der Seite der DVKA, s. hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland.html

MfG
ratte1

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