nicht krankenversichert (Krankenkassenrecht)
hallo an alle...........
............kurz zu meinem problem.........vor 3 jahren hat mir die dak meine versicherung gekündigt.....möchte mich nun wieder versichern und hab grad voller erschrecken gelesen,dass ich dann beiträge zurückzahlen muss.........
meine fragen....
1. .. muss ich es wirklich,auch wenn die dak von sich aus gekündigt hat?
2. ... kann ich einfach zu einer neuen gehen,aufgrund der kündigung?
3. ... warum musste mich die versicherung nicht auf die versicherungspflicht hinweisen?
danke im voraus...........
ps:...ist dringend....
Re: nicht krankenversichert
1. ja, denn es gilt seit 1.April 2007 die Pflicht zur Versicherung in der GKV, falls man irgendwann vorher zuletzt gesetzlich versichert war
2. da ich annehme, daß Du damals als Selbständiger gekündigt wurdest, kannst Du heute zu jeder GKV oder einer Privaten Krankenversicherung gehen
3. konnte man vor drei Jahren noch nicht, weil es die Pflicht zur Versicherung in der GKV erst seit 1.April 2007 gibt
4. hast Du nicht gefragt, aber wieviel wird in der GKV nachgezahlt werden müssen: 31 Monate mal 136€=4216€ Beitragsrückstand plus ein bis 5% Strafzuschläge erster nichtversicherter Monat 42€ plus zweiter bis letzter Monat 6324€ ergibt gesamt ca.10540€, aber lt. ähnlichem Fall beantwortet von Rechtsanwalt Ziegler http://www.frag-einen-anwalt.de/Säumniszuschläge-107-__f45892.html solltest Du mit der Kasse unbedingt reden und nachverhandeln oder
5. als Selbständiger einfach in der PKV versichern: die Pflicht zur Versicherung gilt dort erst ab 1.Januar 2009, für die ersten fünf Monate wird ein voller Versicherungsbeitrag gefordert und ab dem sechsten dann jeweils nur ein Sechstel. Ergibt jetzt Ende Oktober zwischen 450€ und 1500€ je nach Gesundheitszustand, Alter und Tarif.
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Re: nicht krankenversichert
...vielen dank,für die schnelle antwort...........
nein,ich wurde gekündigt,weil ich nach meiner arbeit mich nicht arbeitslos gemeldet habe und die beiträge so nicht mehr gezahlt wurden...........wollte mich selbstständig machen,hat aber alles nicht so geklappt.................
wie soll ich denn so eine summe zahlen? wusste ehrlich nix von der pflichtversicherung...........
lg.....
Re: nicht krankenversichert
Auf einen Schlag oder Du sprichst mit der Kasse über eine Stundung, eventuell läßt man die Forderung auch fallen oder Du erkundigst Dich bei der PKV.
Re: nicht krankenversichert
ok...............vielen dank erstmal...............meld mich,wenn ich was geregelt bekommen habe...........
ach eine frage noch,hatten die krankenkassen keine mitteilungspflicht?
Re: nicht krankenversichert
Ab 01.04.2007 lassen sie gar keinen mehr raus, falls er nicht den Nachweis einer Anschlußversicherung bei GKV oder PKV vorlegt. Vordem war es - wir sprechen hier ja nur über freiwillige Mitglieder - schnuppegal.