[Beitrag gelöscht] (Krankenkassenrecht)
-, Montag, 02.11.2009, 00:43 (vor 5503 Tagen)
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Re: Nicht versichert gewesen - jetzt Neuantrag während Insolvenz
Bodi, Montag, 02.11.2009, 22:02 (vor 5502 Tagen) @ -
Bei Hilfsbedürftigkeit im Sinne von Hartz IV oder Sozialhilfe muss die PKV den Beitrag im Basistarif halbieren. Daher die Anfrage.
Ohne Bedürftigkeit bzw. Halbierung ist der Basistarif sehr teuer (600-700 EUR monatlich inklusive Pflegeversicherung).
Der gewählte Tarif ist auch die Bemessungsgrundlage für den Strafzuschlag. Nach Möglichkeit sollte man daher (jedenfalls zunächst) den günstigsten Tarif nehmen, den man irgendwie bekommen kann. Der Haken ist, dass die PKV die Aufnahme in Normaltarife ablehnen kann (etwa aus Gesundheits- oder Bonitätsgründen), während sie Anträge im Basistarif akzeptieren muss (Kontrahierungszwang) - auch wenn der Antragsteller sehr krank ist oder die Beiträge nicht zahlen kann.
Auch ist es günstiger, die Versicherung nicht rückwirkend beginnen zu lassen. Denn der Strafzuschlag ab Juni beträgt nur 1/6 eines Monatsbeitrags, während die Monatsbeiträge bei rückwirkendem Beginn voll zu zahlen sind.
Alternative, wenn unter 55 Jahre alt: einen versicherungspflichtigen Job annehmen und so in die GKV eintreten. Dann entgeht man den Sanktionen ganz, denn ein Vertrag mit der PKV kommt nicht mehr zustande.
Zum dritten Punkt:
Wie beschrieben darf die PKV Anträge im Basistarif nicht ablehnen, auch darf sie den Vertrag selbst bei Nichtzahlung der Beiträge nicht kündigen. Allerdings kann sie die Leistungen auf eine Notfallversorung reduzieren.