Re: Beihilfe/KV - nicht krankenversichert (Krankenkassenrecht)
Das ist so richtig!
Ihr Schwiegervater hätte sich am 1.4.2007 wieder in der GKV versichern müssen und muss jetzt sogar alle Beiträge seitdem nachbezahlen, da das nun einmal Gesetzeslage ist!
Er kann nachdem er vom 1.4.2007 bis heute + drei volle Monate GKV bezahlt hat, in eine PKV gehen und zwar in den beihilfekonformen Basistarif.
Das ganze dürfte bei einer höheren Pension ca. 10.000 Euro Nachzahlungen bedeuten, also ein super Schnäppchen für Sparsame!
Ich hoffe nur, dass Ihr Schwiegervater die alten Rechnungen und Beihilfebescheide aufgehoben hat, denn dann kann man wenigstens etwas davon nachträglich über das GKV-Kostenerstattungsverfahren bekommen! Verjährung tritt in der GKV erst nach vier Jahren ein - leider nicht nur für Rechnungen, sondern auch für Beiträge!
Übrigens ist ein Prozessieren gegen die Nachzahlungen unsinnig, da eindeutig in jeder Zeitung zu lesen war, dass ALLE ehemals GKV-Versicherte ab 1.4.2007 wieder in die GKV müssen.
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- Beihilfe/KV - nicht krankenversichert -
dieter rapsch,
02.11.2009, 18:28
- Re: Beihilfe/KV - nicht krankenversichert -
Lord,
02.11.2009, 22:25
- Re: Beihilfe/KV - nicht krankenversichert - Thomas, 02.11.2009, 23:12
- Re: Beihilfe/KV - nicht krankenversichert -
Lord,
02.11.2009, 22:25