Beihilfe/KV - nicht krankenversichert (Krankenkassenrecht)

dieter rapsch @, Montag, 02.11.2009, 18:28 (vor 5499 Tagen)

Mein Schwiegervater ist Pensionär und war immer privat mit seiner
Ehefrau in der GKV versichert. Da ihm die Beiträge, zusammen fast
500 €, zu teuer wurden hat er die Versicherung vor einiger Zeit gekündigt. Er reichte die Rechnungen zur Beihilfe ein und trug den Rest selbst.(er war halt der Meinung das es günstiger wäre) Jetzt wurde ihm mit einem Mal mitgeteilt, daß ihm keine Beihilfe mehr gewährt wird, da er nicht KV ist.Ist das denn so richtig?

Re: Beihilfe/KV - nicht krankenversichert

Lord, Montag, 02.11.2009, 22:25 (vor 5499 Tagen) @ dieter rapsch

Das kann sein, dass es richtig ist. In Deutschland gibt es Versicherungspflicht. Alle müssen versichert sein!

Re: Beihilfe/KV - nicht krankenversichert

Thomas, Montag, 02.11.2009, 23:12 (vor 5499 Tagen) @ Lord

Das ist so richtig!
Ihr Schwiegervater hätte sich am 1.4.2007 wieder in der GKV versichern müssen und muss jetzt sogar alle Beiträge seitdem nachbezahlen, da das nun einmal Gesetzeslage ist!
Er kann nachdem er vom 1.4.2007 bis heute + drei volle Monate GKV bezahlt hat, in eine PKV gehen und zwar in den beihilfekonformen Basistarif.

Das ganze dürfte bei einer höheren Pension ca. 10.000 Euro Nachzahlungen bedeuten, also ein super Schnäppchen für Sparsame!

Ich hoffe nur, dass Ihr Schwiegervater die alten Rechnungen und Beihilfebescheide aufgehoben hat, denn dann kann man wenigstens etwas davon nachträglich über das GKV-Kostenerstattungsverfahren bekommen! Verjährung tritt in der GKV erst nach vier Jahren ein - leider nicht nur für Rechnungen, sondern auch für Beiträge!

Übrigens ist ein Prozessieren gegen die Nachzahlungen unsinnig, da eindeutig in jeder Zeitung zu lesen war, dass ALLE ehemals GKV-Versicherte ab 1.4.2007 wieder in die GKV müssen.

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